Besondere Schutzbedarfe
Zu den besonders schutzbedürftigen Geflüchteten zählen unter anderem Opfer von sexueller Gewalt, Folteropfer und Betroffene von Menschenhandel, aber auch unbegleitete Minderjährige, alleinreisende Frauen, LSBTIQ-Personen sowie Menschen mit Behinderungen und schweren oder chronischen Erkrankungen.
Auf ihre besonderen Situationen muss im Asylverfahren Rücksicht genommen werden. Dies setzt voraus, dass die besondere Schutzbedürftigkeit überhaupt erkannt wird. Erst so können die Verfahren ihrer Situation angepasst, besondere Bedürfnisse bei den Aufnahmebedingungen sowie z.B. ein Therapiebedarf ermittelt und die nötige spezialisierte Betreuung und Behandlung eingeleitet werden.
Die folgende Informations- und Linksammlung bietet Informationen, Beratungshilfen und Anlaufstellen zu besonderen Schutzbedarfen, deren Bedeutung im Asylverfahren, zu Identfizierung und Gewaltschutz. Die nachfolgenden Beiträge sind nach geläufigen Einzelbedarfen geordnet. Im konkreten Fall sind viele Menschen jedoch nicht nur einer Kategorie zuzuordnen und die einzelnen besonderen Bedarfe nicht immer klar voneinander trennbar. Eine intersektionale Perspektive ist daher dringend von Nöten.
Materialien zu besonderen Schutzbedarfen
Informationen zu Personengruppen mit besonderem Schutzbedarf
Aktuelle Meldungen zum Thema besondere Schutzbedarfe
[Handreichung] EuGH-Urteil zum GFK-Schutz für alle afghanischen Frauen – Deutsch und Dari
Die unsichtbare Last: Leben mit Heimwehkrankheiten
Zwischen Hoffnung und Gefahr: Die Bedrohungen für geflüchtete Frauen auf der Fluchtroute
[Schulung] für Sprachmittelnde: Asylverfahren und besondere Schutzbedarfe
[Fortbildung] „Geschlechtsspezifische Verfolgung im Asylverfahren“
Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.