Rechtshilfefonds

Der Förderverein PRO ASYL betreibt einen Rechtshilfefonds, über den Anwalts- und Verfahrenskosten von Geflüchteten unterstützt werden können. Über den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt können Anwält*innen Anträge an diesen Rechtshilfefonds stellen. Im Folgenden finden Sie das Antragsformular und die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Rechtshilfefonds. Bitte beachten Sie die Hinweise. Gerne erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats weitere Auskünfte und Informationen.

Zum Antragsformular