SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen

Die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe von Asylantragstellenden ist elementar, um die Wahrung der Rechte der Asylantragstellenden im Asylverfahren sicher zu stellen. Das Projekt SENSA sensibilisiert, qualifiziert und vernetzt alle professionell am Asylverfahren Beteiligten in Sachsen-Anhalt und Thüringen zu besonderen Schutzbedarfen und trägt so zu fairen und rechtssicheren Asylverfahren bei.

Unsere Ziele sind

  • Die Verbesserung der Identifizierungsverfahren der unterschiedlichen besonderen Schutzbedarfe im Kontext des Asylverfahrens.
  • Fachberatungsdienste, Unterstützungsstrukturen, Entscheidungstragende, Vormünder unbegleiteter Minderjähriger sowie besonders Schutzbedürftige Asylantragstellende haben Zugang zu qualifizierten Informationen in Bezug auf besondere Schutzbedürftigkeit und die Relevanz im Asylverfahren.
  • Unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren bzw. mit der Perspektive eines Asylverfahrens erhalten mittels des Werkzeugkoffers durch die Vormünder einen guten Überblick über das Asylverfahren und ihre Rechte.

Wir bieten

  • Qualifizierungsangebote, Fachtagungen und -austausche sowie Vernetzungsangebote mit den am Asylverfahren Beteiligten und Akteur*innen im Feld zum Asylverfahren sowie den verschiedenen besonderen Schutzbedarfen.
  • Klärung der Informationsbedarfe und Bereitstellung von Informationsmaterialien zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe.
  • Erstellung eines Werkzeugkoffers für Vormund*innen zur Erläuterung der Schritte des Asylverfahrens, Ablauf und Bedeutung der Anhörung im Asylverfahren, die Rechte von unbegleiteten Minderjährigen als besonders schutzbedürftige Personengruppe.
  • Fallcoaching für die Fachberatungs- und Sozialbetreuungsdienste sowie Unterstützungsstrukturen von besonders schutbedürftigen Asylantragstellenden.
  • Email-Infoservice junge (unbegleitete) Geflüchtete & Asyl (FLR-JuF) und eine Kurzübersicht für Fachkräfte der Jugendhilfe, Asylverfahrensberatung u.a. zum Thema UMF & Asyl (Stand: Juli 2024)

Anmeldung zum Infoservice zu besonderen Schutzbedarfen im Asylverfahren hier

Projektlaufzeit

01.12.2023 bis 30.11.2026

 

Die Projektumsetzung erfolgt in

  • Sachsen-Anhalt durch den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt
  • Thüringen durch den Flüchtlingsrat Thüringen

 

Zuständigkeit in Sachsen-Anhalt:

Mitarbeitende und Kontakt

allgemeine Kontaktmailadresse: sensa[at]fluechtlingsrat-lsa.de

Geschäftsstelle Magdeburg (Postadresse)
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Schellingstraße 3-4
39104 Magdeburg

Büro Magdeburg-Buckau
Schönebecker Str. 82-84
39104 Magdeburg (zur Wegbeschreibung)

Büro Stendal
Karlstr. 13
39576 Stendal
[Anreise:
vom Bahnhof zu Fuß ca. 15 min, Fahrrad ca. 5 min, oder mit dem Bus 900, 901, 902, 903, 904, 906, 920, 921, 930, 950, 970, 972]

Büro Halle
Kleiner Berlin 2
06108 Halle (Saale)

Telefonische Erreichbarkeit:
Tel.: 0391 50 54 96 13
Fax: 0391 50 54 96 15

 

Zuständigkeit in Thüringen:

https://www.fluechtlingsrat-thr.de/projekte/sensa

Förderung: Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.

            Ministerium