Kategorie: Beiträge mit dem Stichwort: ‘Dublin-VO̵

[Handreichung, dt., eng.] Beratung bei Rücküberstellung in ein anderes EU-Land (Dublin-Rückführung)

Geflüchtete können aufgrund der Dublin-Verordnung in das zuständige EU-Land (meist das Ersteinreiseland) überstellt werden, damit dort das Asylverfahren durchgeführt wird. Bereits in einem anderen EU-Land anerkannte Flüchtlinge werden aufgrund der Drittstaatenregelung dorthin abgeschoben, weil ihr Asylantrag in Deutschland nicht zulässig ist. Diese Broschüre bietet Informationen für die Beratung in Fällen von drohender Dublin-Überstellung. Bulgarien /…

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