Kategorie: Beiträge mit dem Stichwort: ‘Dezentrales Wohnen̵

28.02.2020 | Stellungnahme des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt zur Wohnsitzauflage gem. § 12a AufenthG in Sachsen-Anhalt

Die Wohnsitzauflage beschreibt die Verpflichtung anerkannter Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigter und Personen mit einem Aufenthaltstitel wegen eines Abschiebehindernisses oder auf der Grundlage eines Flüchtlingsaufnahme-Programms verpflichtet, ihren Wohnsitz in einem bestimmten Gebiet zu nehmen. Entsprechend §12aAufenthaltsgesetz sind sie verpflichtet, für drei Jahre in dem Bundesland zu wohnen, welchem sie im Rahmen ihres Asylverfahrens zugeteilt wurden. Bei einem…

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Kleine Anfrage: Kostenbeteiligung in Gemeinschaftsunterkünften

Von Geflüchteten, die über ein eigenes Einkommen verfügen, können auf Grundlage von Gebührensatzungen oder Entgeltsatzungen Kosten für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder dezentralen Unterbringung erhoben werden. Sozialversicherungspflichtige beschäftigte Geflüchtete, die zum Mindestlohn in Höhe von 9,19 € / Stunde arbeiten, verfügen (je nach Familienstand) über ein monatliches Nettoeinkommen von etwa 1.100 bis 1.300 €.…

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