Schwangere und Alleinerziehende

Besonderer Schutzbedarf für Schwangere und Alleinerziehende

Schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder gelten in der Aufnahme Geflüchteter als besonders schutzbedürftig. Dem entgegen steht die Realität, dass für sie häufig kaum Privatsphäre und Schutzräume in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften gibt und es für sie an der notwendigen Grundversorgung mangelt.

Die EU-Aufnahmerichtlinie sieht in den Artikeln 17 und 19 die Gewährung der notwendigen medizinischen und materiellen Hilfe für besonders schutzbedürftige Personen als Rechtsanspruch vor. § 4 Abs. 2 AsylbLG gewährt „werdenden Müttern und Wöchnerinnen“ einen Rechtsanspruch auf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.

Informationen zum Schutzbedarf für Schwangere und Alleinerziehende

Aktuelle Meldungen zum Thema Schwangere und Alleinerziehende

[Leitfaden] Leitfaden für geflüchtete Frauen

Kargah e.V. hat gemeinsam mit dem Caritasverband für die Diözese Osnabrück im Rahmen des AMBA Projektes den Leitfaden für geflüchtete ...

[Arbeitshilfe] Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zu geschlechtsspezifischer Verfolgung und der Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren für Berater*innen veröffentlicht. ...

[Pressemitteilung] Zum Internationalen Frauentag: Geflüchtete Frauen brauchen gendersensible Asylverfahren!

      Pressemitteilung 08.03.2022 Zum Internationalen Frauentag: Geflüchtete Frauen brauchen gendersensible Asylverfahren! Geflüchtete Frauen und Mädchen sind in vielen Regionen ...

[Policy Paper] Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden

Zwei neu erschienene Policy Paper sprechen sich klar für die Einführung der Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende aus. Der Policy Brief ...

[Handreichung] Besondere Rechte im Asylverfahren – Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen

Zu Geflüchteten mit besonderen Bedürfnissen zählen lt. EU-Aufnahmerichtlinie (3013/33/EU) und der Thür GUSVO: Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Menschen mit einer Behinderung, ...

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Schwangere und Alleinerziehende

Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.