Schwangere und Alleinerziehende
Besonderer Schutzbedarf für Schwangere und Alleinerziehende
Schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder gelten in der Aufnahme Geflüchteter als besonders schutzbedürftig. Dem entgegen steht die Realität, dass für sie häufig kaum Privatsphäre und Schutzräume in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften gibt und es für sie an der notwendigen Grundversorgung mangelt.
Die EU-Aufnahmerichtlinie sieht in den Artikeln 17 und 19 die Gewährung der notwendigen medizinischen und materiellen Hilfe für besonders schutzbedürftige Personen als Rechtsanspruch vor. § 4 Abs. 2 AsylbLG gewährt „werdenden Müttern und Wöchnerinnen“ einen Rechtsanspruch auf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.
Informationen zum Schutzbedarf für Schwangere und Alleinerziehende
Aktuelle Meldungen zum Thema Schwangere und Alleinerziehende
[Leitfaden] Leitfaden für geflüchtete Frauen
[Arbeitshilfe] Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren
[Pressemitteilung] Zum Internationalen Frauentag: Geflüchtete Frauen brauchen gendersensible Asylverfahren!
[Policy Paper] Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden
[Handreichung] Besondere Rechte im Asylverfahren – Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen
Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.