Betroffene von Menschenhandel

Besonderer Schutzbedarf für Betroffene von Menschenhandel

Menschenhandel liegt vor, wenn eine Person unter Ausnutzung einer persönlichen Zwangslage angeworben, weitergegeben, befördert oder aufgenommen und in eine Ausbeutungssituation gebracht wird. Die Anwerbung kann sowohl in Deutschland als auch im Ausland stattfinden. Menschenhandel liegt also nicht erst dann vor, wenn Menschen zum Zweck der Ausbeutung nach Deutschland gebracht werden.

Der Zwang, der als Mittel zur Ermöglichung der Ausbeutung eingesetzt wird, kann verschiedene Formen annehmen, z.B. psychische oder physische Gewalt, Erpressung, Isolation, Ausnutzen einer hilflosen Lage oder Einbehalten von Papieren und verdientem Geld. Wichtige Elemente sind dabei Nötigung, Zwang und Täuschung. Bei Personen unter 21 Jahren liegt allerdings auch ohne diese Elemente Menschenhandel vor. (siehe Factsheet des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel)

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besonderer Schutzbedarf

Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.