Gewaltschutz
Gewaltschutzkonzepte wirken strukturell (den durch die Sammelunterbringung) bedingten Konflikten und individuellen Gefährdungen entgegen. Gewaltschutz meint dabei weitaus mehr als Konflikte zwischen Bewohner*innen vorzubeugen. So wird auch die besondere Schutzbedürftigkeit vieler Menschen (bspw. alleinstehende Frauen, Kinder, wegen Geschlechtsidentität Verfolgte) berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem Beschwerdemanagement, Konfliktlösungsstrategien, Rückzugsräume und speziell geschulte Ansprechpartner*innen des Personals.
Gewaltschutzkonzepte sind unbedingt notwendig und rechtlich verbindlich gefordert. Dabei basiert das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt auf nationalen und internationalen Abkommen sowie deutschem Recht.
Die Bundesinitiative Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften wurde im Jahr 2016 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden und weiteren Akteuren ins Leben gerufen. Sie versteht sich als Netzwerk von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die Überzeugung eint, dass geflüchtete Menschen in Flüchtlingsunterkünften den Schutz und die Unterstützung erhalten müssen, die sie für ein gutes Ankommen in Deutschland benötigen.
Auf Grundlage der gebündelten Expertise in der Bundesinitiative wurden mit den „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ im Juni 2016 (3. überarbeitete Auflage von 2018) erstmals einheitliche Mindeststandards erarbeitet. Die „Mindeststandards“ dienen als Leitlinien für die Verbesserung des Schutzes von vulnerablen Personen in Flüchtlingsunterkünften und richten sich zum einen an Vertreterinnen und Vertreter von Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene, zum anderen an Vertreterinnen und Vertreter von Betreiber- und Trägerorganisationen und Schlüsselpersonen in Flüchtlingsunterkünften.
Gewaltschutz in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es keine rechtlich verbindlichen und landesweiten Gewaltschutzkonzepte.
Der Leitfaden der Landesregierung von 2018 ist lediglich für die Landesaufnahmeeinrichtungen verbindlich udn hat für die Kommunen nur empfehlenden Charakter. Die Maßnahmen bleiben weit hinter den Mindeststandards der Bundesinitiative zurück.
Daher bedarf es dringend einer Überarbeitung des Landesaufnahmegesetzes. Die Inhalte der Leitlinien zur Unterbringung und sozialen Betreuung sowie die Gewaltprävention und verbindliche Gewaltschutzkonzepte in allen Kommunen sollten rechtsverbindlich festgeschrieben werden. Die Einhaltung der Aufnahmerichtlinie kann dadurch konkret eingefordert werden. Ziel sollte sein, dass für jede Unterkunft ein einrichtungsspezifisches Gewaltschutzkonzept vorliegt, das auf einheitlichen Standards basiert und hinsichtlich der baulichen und organisatorischen Fragen jeweils auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt ist. Diese Konzepte müssen transparent und verbindlich sein und konsequent umgesetzt werden.
Leitfaden zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt (Stand: 12.04.2018)
Schriftliche Stellungnahme des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt zu dem Entwurf „Leitfaden zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt“ (Stand: 17.08.2017)
Informationen zum Thema Gewaltschutz
Aktuelle Meldungen zum Thema besonderer Schutzbedarf
Zwischen Hoffnung und Gefahr: Die Bedrohungen für geflüchtete Frauen auf der Fluchtroute
[Schulung] für Sprachmittelnde: Asylverfahren und besondere Schutzbedarfe
[Fortbildung] „Geschlechtsspezifische Verfolgung im Asylverfahren“
[Fortbildung] „Menschenhandel und Schutz von Betroffenen im Asylverfahren“
Qualifizierungsreihe Einführung Asylverfahren: „Die Anhörung- Kernstück des Asylverfahrens“ | 15.10. | online
Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.