[Stellungnahme] zum Gesetzentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Am 6. März 2025 wird im Ausschuss für Inneres und Sport der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes besprochen. Mit dem Gesetzentwurf soll das Aufnahmegesetz insbesondere an zwischenzeitliche Änderungen des Bundesrechts sowie Vorgaben des Europarechts angepasst und Regelungslücken im Gesetz geschlossen werden.

In unserer an den Innenauschuss übermittelten Stellungnahme haben wir uns auf zwei Aspekte fokussiert: Die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben der Aufnahme-Richtlinie in Bezug auf den Schutz von vulnerablen Personengruppen und die Einhaltung und Umsetzung geltender Rechte (u.a. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung) bei der Unterbringung.

Die Formulierung auf Seite 6 unter Absatz 2 dd) „Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen geeignete Maßnahmen treffen, um bei der Unterbringung den Schutz von Frauen und besonders schutzbedürftigen Personengruppen zu gewährleisten.“ ist, um oben genannten Schutz zu garantieren, nicht ausreichend klar und konkret formuliert. Zudem ist eine Soll-Bestimmung hier nicht ausreichend. Es braucht klare und rechtich verbindliche Vorgaben, was geeignete Maßnahmen sind.

Besonderen Änderungsbedarf sehen wir bei e) (5b) (S. 7): die darin enthaltende Änderung (mehr Befugnisse zum Betreten der Zimmer ohne Einwilligung der Bewohner*innen) ist rechtswidrig, da sie zu weitgehend das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einschränkt.

Zu unserer Stellungnahme

 

Die Stellungnahme wurde im Projekt SENSA erstellt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.

 



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