[Bezahlkarte] Solidarische Tauschaktionen

In ganz Sachsen-Anhalt geht die Einführung der diskriminerenden Bezahlkarte voran – aber auch die solidarische Praxis.

Inzwischen gibt es in Halle und in Salzwedel regelmäßige Tauschstellen. Weitere sind im Aufbau.

Halle:

Die Linke Halle (Saale)

Stoppt die Bezahlkarte Halle (Saale)

Weitere Infos: https://bezahlkarte-halle.de/

Salzwedel:

  • am 4.3., 1.4., 6.5. von 15-18 Uhr
  • im Exchange, Altperverstr. 7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir sammeln die Tauschstellen in Sachsen-Anhalt auf unserer Themenseite. Wenn ihr von weiteren Stellen wisst, freuen wir uns über Hinweise.

Infos zu solidarischen Tauschaktionen:

zum Lesen: https://netzpolitik.org/2024/bezahlkarten-fuer-asylsuchende-praktische-solidaritaet-gegen-diskriminierende-symbolpolitik/

zum Hören: https://podcast.dissenspodcast.de/b25-bezahlkarte

Unter dieser Anleitung aus Hamburg können überall Tauschaktionen organisiert werden.

Auch in München gibt es eine Tauschaktion: mehrsprachige Infos hier und ohne QR-Code hier.

Wie funktioniert die Tauschaktion?

Das System basiert auf dem Tausch von Einkaufsgutscheinen großer Einkaufsmärkte wie Rewe, Aldi, dm oder Rossmann. Zunächst kaufen Asylbewerber:innen mit ihrer Bezahlkarte einen Gutschein im Wert von 50 Euro in einer dieser Märkte. Anschließend geben sie den Gutschein in einer der Tauschstellen ab, die auf der Webseite aufgelistet sind. Dort nehmen solidarische Menschen mit freiem Zugang zu Bargeld den Gutschein mit und hinterlassen dafür 50 Euro in bar. Dieses Bargeld wird dann an die Asylbewerber:innen zurückgegeben. Keine:r der Tauschenden verliert also an Geldwert. Auf diese Weise können Betroffene die Einschränkungen der Bezahlkarte umgehen und haben mehr wirtschaftliche Freiheit im Alltag.

Sind die Tauschaktionen rechtswidrig?

Rechtswidrig ist die Bezahlkarte – nicht eure Solidarität. Die Aktionen sind die notwendige Antwort auf eine verfehlte und mutmaßlich verfassungswidrige Politik. Auch die Staatsanwaltschaften München und Regensburg sowie die Finanzaufsicht BaFin sehen in den Tauschaktionen keinen Straftatbestand.

 



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