[Schulung] für Sprachmittelnde: Asylverfahren und besondere Schutzbedarfe

Wir freuen uns, im Rahmen unseres Projekts SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen die erste Schulung für Sprachmittelnde im Asylverfahren anzukündigen. Diese Schulung richtet sich an Dolmetscher*innen und Sprachmittelnde, die mit besonders schutzbedürftigen Personen im Asylverfahren arbeiten.

Die Schulung bietet eine umfassende sprachliche Sensibilisierung für die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Asylsuchender, darunter traumatisierte oder vulnerable Personen. Sie vermittelt Techniken und Strategien für ein präzises, einfühlsames und kultursensibles Dolmetschen.

 

Schulungsstruktur und Termine:

Die Schulung besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Teilen:

  • Teil 1 – Basis-Schulung: 21.11.2024 (8:30-12:30 Uhr)
  • Teil 2 – Vertiefung: (Der Termin wird in Abstimmung mit den Teilnehmenden festgelegt)

Wiederholung der Schulung:
Die Schulung wird in den folgenden Jahren wiederholt:

  • Wiederholung von Teil 1 – Basis: Zwischen September und November 2025
  • Wiederholung von Teil 2 – Vertiefung: Zwischen Februar und Mai 2026

Teil 1 – Basis:

Teil 1 bildet die Grundlage für das Dolmetschen im Asylverfahren. Hier werden grundlegende Techniken und Rollenverständnisse vermittelt:

  • Rollenaufteilung im Dolmetschgespräch: Klärung der Rolle der Dolmetschenden, die als neutrale Vermittler*innen agieren und nicht in die Kommunikation eingreifen.
  • Aufgaben der Dolmetschenden: Fokus auf die präzise und vollständige Übertragung von Informationen, ohne eigene Meinungen oder Verkürzungen einzubringen.
  • Interkulturelle Kommunikation: Umgang mit kulturellen Unterschieden und Vermittlung sensibler Themen im Asylverfahren.
  • Praxisorientierte Übungen: Simulationen und Fallbeispiele aus der Praxis des Dolmetschens im Asylverfahren.
  • Reflexion der Rolle der Sprachmittelnden: Förderung der Selbstwahrnehmung und Reflexion über die eigene Rolle, um Neutralität zu wahren.
  • Häufige Rollenkonflikte: Diskussion über typische Konflikte, wie z. B. übermäßiges Eingreifen oder persönliche Involvierung.

Teil 2 – Vertiefung:

Teil 2 baut auf dem Grundlagenwissen aus Teil 1 auf und vertieft die spezifischen Herausforderungen bei der Arbeit mit besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden. Schwerpunkt ist die emotionale und interpersonelle Sensibilisierung:

  • Besonderheiten schutzbedürftiger Zielgruppen: Was macht diese Zielgruppe besonders schutzbedürftig?
  • Trauma im Gespräch: Wie kann sich Trauma im Gespräch zeigen? Analyse von Praxisbeispielen.
  • Sprachliche Besonderheiten in der Kommunikation mit schutzbedürftigen Menschen.
  • Vertrauensbasis schaffen: Wie kann man eine Vertrauensbasis zu Klient*innen im Dolmetschgespräch aufbauen?
  • Empathie und professionelle Distanz: Wie wahrt man professionelle Distanz, ohne das Einfühlungsvermögen zu verlieren?
  • Selbstfürsorge für Sprachmittelnde:
    • Umgang mit Überforderung: Strategien, um mit emotionaler Belastung und Überforderung umzugehen.
    • Dolmetschen bei belastenden Gesprächen: Welche Dolmetschtechniken helfen, sich selbst zu schützen? Hier lernen die Teilnehmenden, wie sie durch Pausen und Abgrenzungen ihre mentale Gesundheit schützen können.

 

Zielgruppe:

Die Schulung richtet sich an Sprachmittelnde, die im Rahmen von Asylverfahren tätig sind und ihre Fähigkeiten im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Menschen vertiefen möchten.

Schulungsdetails:

  • Datum: am 21.11 2024
  • Dauer: 8:30-12:30 Uhr
  • Teilnehmende: Maximal 15 Personen
  • Format: Online (Zugangsdaten werden nach Anmeldung bereitgestellt)

Anmeldung:

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine erfolgreiche erste Schulung!

Interessierte Sprachmittelnde sind herzlich eingeladen, sich bis spätestens 20.11.2024 per E-Mail unter mahmoud.tayeb@fluechtlingsrat-lsa.de anzumelden. Bitte schreiben Sie in den Betreff Ihrer E-Mail: “ Dolmetschungsschulung 1″.

Die Teilnahme ist kostenlos, jedoch auf 15 Teilnehmende begrenzt.

 

 

Förderung: Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.

            Ministerium



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