[Fortbildung] „Geschlechtsspezifische Verfolgung im Asylverfahren“
Im Rahmen unseres Projekts SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen laden wir Sie herzlich ein, an unserer nächsten Fortbildung teilzunehmen. Dieses Mal bieten wir eine Aufbaufortbildung zum Thema „Geschlechtsspezifische Verfolgung im Asylverfahren“ an.
Ziel der Fortbildung:
Die Fortbildung zielt darauf ab, Fachkräfte und Akteur*innen im Asylverfahren umfassend zu den spezifischen rechtlichen und praktischen Herausforderungen im Umgang mit Asylsuchenden, die von geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffen sind, zu qualifizieren.
Unabhängige, kostenfreie und qualitativ hochwertige Beratung ist entscheidend, um Menschen vor und während ihres Asylverfahrens zu unterstützen, ihre Rechte zu wahren und Fluchtgründe adäquat vorbringen zu können. Dies ist essenziell für die Sicherstellung eines rechtsstaatlichen und fairen Asylverfahrens.
Inhalte:
- Verfolgungsgrund „Geschlecht und sexuelle Orientierung“: Anerkennung von Verfolgung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention.
- Glaubwürdigkeitsbewertung: Sensibler Umgang mit Anhörungen und der Beweisführung bei geschlechtsspezifischer Verfolgung ohne stereotype Annahmen.
- Gefahr bei Rückkehr: Einschätzung der Risiken bei Rückkehr in Herkunftsländer, in denen geschlechtsspezifische Gewalt toleriert oder staatlich sanktioniert wird.
- Schutz und Unterstützung im Aufnahmeland: Berücksichtigung der Schutzbedürfnisse von Betroffenen in Unterkünften und Zugang zu Gesundheitsdiensten, insbesondere psychologischer Unterstützung.
- Rechtslage im Herkunftsland: Bedeutung der rechtlichen und gesellschaftlichen Lage im Herkunftsland und deren Einfluss auf die Asylentscheidung.
- Recht auf Privatleben: Rolle des Rechts auf Privatleben, besonders im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), in Asylentscheidungen.
Details zur Fortbildung:
- Referentin: Barbara Wessel (Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Migrationsrecht und Familienrecht)
- Termin: 27. November 2024
- Zeit: von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Ort: Ev.-Reformierte Domgemeinde Halle (Saale), Kleine Klausstr. 6, 06108 Halle
- Teilnehmendenzahl: Ca. 20 Personen
- Zielgruppe: Fachkräfte aus dem Bereich Flucht und Asyl sowie Mitarbeitende von Regelstrukturen, die in ihrer Arbeit Kontakt mit schutzbedürftigen Menschen haben.
- Teilnahme: kostenlos
Ein detaillierter Ablaufplan wird rechtzeitig vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
Anmeldung per Mail an: mahmoud.tayeb@fluechtlingsrat-lsa.de
Förderung: Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.