[Infoservice] Projekt SENSA bietet Infoservice zu besonderen Schutzbedarfen im Asylverfahren

Geflüchtete Menschen mit besonderen Schutzbedarfen* haben besondere Rechte.

Auf ihre Situationen muss im Asylverfahren Rücksicht genommen werden. Dies setzt voraus, dass die besondere Schutzbedürftigkeit überhaupt erkannt wird. Erst so können die Verfahren ihrer Situation angepasst, besondere Bedürfnisse bei den Aufnahmebedingungen und die nötige Betreuung und Behandlung eingeleitet werden.

Dafür ist eine gute Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch zwischen allen am Asylverfahren Beteiligten und Fachberatungsstellen und -diensten unerlässlich.

Das zum 01.12.2023 gestartete, dreijährige und über den AMIF geförderte Projekt „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ sensibilisiert, qualifiziert und vernetzt alle professionell am Asylverfahren Beteiligten in Sachsen-Anhalt und Thüringen zu besonderen Schutzbedarfen und Asylverfahren.

Informationen zu den Schwerpunkten, Zielen, Angeboten und Kontakten des SENSA-Projektes gibt es auf der Projektseite des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.und der Projektseite des Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Mit einem E-Mail-Informationsservice möchten wir allen im Thema Involvierten regelmäßig (1-2 Mails pro Woche) aktuelle Informationen, Materialien, Ankündigungen und Vernetzungsmöglichhkeiten zum Thema Asylverfahren und besondere Schutzbedarfe zur Verfügung stellen. Der E-Mail-Informationsservice richtet sich sowohl an Mitarbeitende aus dem Bereich Flucht/Migration, als auch an Fachkräfte aus Regeldiensten, welche in ihrer Praxis Kontakt mit geflüchteten Menschen haben.

Über diesen Link können Sie sich gern für den Infoservice eintragen (und natürlich auch jederzeit wieder austragen):

https://verteiler.sensa-projekt.de/postorius/lists/infoservice.verteiler.sensa-projekt.de/

Nach Eintragung sollten Sie eine Bestätigungsmail erhalten, auf die Sie noch einmal mit „Antworten“ (ohne Text genügt) reagieren müssten.

Bei Fragen und Anregungen erreichen Sie uns unter den auf den Projektseiten genannten Kontakten.

* u..a. begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Betroffene von Menschenhandel, körperlich oder psychisch erkrankte Personen, Personen, die Folter oder Gewalt erlebt haben und Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt wurden

Förderung: Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.

            Ministerium



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