[Arbeitshilfe] Duldung + Arbeit = Aufenthaltserlaubnis?
Das BLEIBdran+ Netzwerk hat die Arbeitshilfe „Duldung und Arbeit = Aufenthalt?“ erstellt, die Sie hier finden.
Außerdem möchten wir auf die Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zur Erteilung des §19d AufenthG im Anschluss an die Ausbildungsduldung hinweisen.