Flüchtlingsrat Newsletter 12/22

Mit einem letzten und wie immer vollgepackten Newsletter verabschieden wir uns in das neue Jahr, für das wir einige bescheidene Wünsche haben: Möge dieser grässliche Krieg gegen die Ukraine bitte enden. Mögen alle Kriege enden. mögen die Kriegsfürsten, Unterdrücker und Diktatoren dieser Welt vom Freiheits- und Gerechtigkeitswillen der Massen nieder gerungen werden. Möge kein einziger Mensch mehr auf seiner Flucht vor Verfolgung, Leid und Krieg sterben. Mögen die Mauern, Zäune und Festungen fallen, vor deren verschlossenen Toren schon so viele Menschen gestorben sind. 2023 wird das Jahr der Menschenrechte, 2023 wird ein Jahr der Freiheit. Jin, jiyan, azadî. Kommen Sie gut hinein!

 

Termine, Tipps und Hinweise bitte an news@fluechtlingsrat-lsa.de

Für An- und Abmeldung siehe fluechtlingsrat-lsa.de/infoservice-anmeldung/

Veranstaltungen

ab 16. Januar 2023: Aktionswochen ‚Eine Stadt für Alle‘ in Magdeburg

vom 16. – 27. Januar in ganz Magdeburg

Auch 2023 wird es vom 16. bis 27. Januar zahlreiche Aktionen für Weltoffenheit, Demokratie und Toleranz geben. Vereine, Organisationen und Initiativen sind aufgerufen, die Aktionswoche bunt und vielfältig zu gestalten. Veranstaltungen, die das Anliegen der Initiative Weltoffenes Magdeburg unterstützen, können unkompliziert auf der Homepage der Aktionswochen angemeldet werden.

Weitere Informationen und Anmeldung

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23. Januar: Online-Podium „„Ehrenamtliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe und der Krieg in der Ukraine – Eine neue ‚Willkommenskultur‘?“

am 23.01. um 16 Uhr digital

Ankündigung der Veranstalter*innen: Aus der Ukraine Geflüchtete erfuhren und erfahren eine große Solidarität. Schnell war die Rede von einer neuen ‚Willkommenskultur‘. Doch was zeichnet das neue Engagement aus? Wie gehen Engagierte mit der „Zweiklassenbehandlung“ von ukrainischen und den anderen Geflüchteten um? Was haben die Hilfsbereitschaft der Zivilgesellschaft von 2015/16 und 2022 gemein, was unterscheidet sie? Wir möchten Sie und Euch im Rahmen des vom BMBF geförderten Forschungsprojektes „Die aktivierte Zivilgesellschaft“ ganz herzlich zu einer digitalen Podiumsdiskussion einladen

Wir freuen uns Jost Hermann (evangelischer Pfarrer, Ehrenamtskoordinator der Asylhelfer_innen im bayrischen Landkreis Weilheim-Schongau, Vorstand des Netzwerks „Asyl im Oberland e.V.“ und Mitinitiator der überregionalen „Asylgipfel“) und Serkan Nurdoğan (Zentrum für Bildung und Integration in Herten e.V., Blaue Moschee Herten und Mitglied im Integrationsrat der Stadt Herten) als Gäste begrüßen zu dürfen. Beide haben aktiv am Forschungsprojekt teilgenommen. Rosa Friesen von EXIL – Osnabrücker Zentrum für Flüchtlinge e.V. wird eine lokale Perspektive auf das Engagement in Osnabrück einbringen. Die Veranstaltung wird von Theresa Wagner (IMIS) moderiert.

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26. Januar: Fünf Jahre Istanbul-Konvention

am 26.01. von 16 – 17:30 Uhr digital via Zoom

Ankündigung der Veranstalter*innen: Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK), der Zusammenschluss aus über 25 Frauenrechtsorganisationen und Bundesverbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen, lädt Sie herzlich zur digitalen Veranstaltung anlässlich des 5-jährigen Jubiläums der Istanbul-Konvention in Deutschland ein. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht und hat das Ziel allen Frauen und Mädchen ein Leben frei von Gewalt zu ermöglichen.

Ziel der Veranstaltung ist, gemeinsam mit Expert*innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf die Umsetzung der Konvention in den vergangenen Jahren zu blicken. Die Expert*innen geben Einblicke in Erfolge der letzten Jahre sowie anstehende Umsetzungsschritte. Danach werden wir gemeinsam mit Vertreter*innen der Regierungsparteien und mit Frau Dr. Follmar-Otto (Leiterin der Abteilung Gleichstellung im BMFSFJ) ins Gespräch gehen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Impulse.

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28. Januar: Workshop gegen Abschiebungen mit Frank Gockel

am 28.01.2023 von 12 bis 18 Uhr in Hannover

Ankündigungstext von Solinet Hannover: In Deutschland werden täglich Menschen entrechtet und in Abschiebeknäste gesteckt. Im europäischen Grenz- und Abschieberegime manifestiert sich dabei eine globale rassistische Klassenordnung, die wir überwinden müssen! Abschiebehaftverfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und häufig in einem Klüngel zwischen Ausländerbehörde, Richter:innen und Polizei statt. Die Betroffenen dagegen sind der Situation meist allein ausgeliefert und nach der gewaltsamen Festnahme häufig in einem Schockzustand. Eine Pflichtverteidigung gibt es nicht.
Wir, die Knastgruppe der Initiative Hannover solidarisch, besuchen seit 2019 Menschen im Abschiebeknast Langenhagen, um inhaftierte Menschen solidarisch zu unterstützen. Die Möglichkeiten dazu sind jedoch gering, wenn Leute bereits in Haft sind. Wir wollen daher versuchen, Menschen auch vor der Haftrichter:in solidarisch beizustehen und wenn möglich zu verhindern, dass sie überhaupt in Haft kommen. Dazu wollen wir uns Kompetenzen im Bereich der Abschiebehaftverfahren aneignen. […]

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Bildung

ab 11. Januar 2023: Vierteilige Online-Seminarreihe „Vereinsschule“ der DSEE

vom 11. – 18. Januar digital und mit Anmeldung

Die Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement (DSEE), bei der wir aktuell unser auslaufendes Projekt Ankommen & Bleiben haben, veranstaltet im Januar eine spannende Online-Seminarreihe für in Vereinen Organisierte und Engagierte. Man kann sich für jede Veranstaltung separat anmelden. Die Veranstaltungen im Einzelnen:

  • 10.01., 17:00–18:15 Uhr: Vereinsvorstand – Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung
  • 11.01., 17:00–18:15 Uhr: Protokoll, Kassenführung und Kassenprüfung – Rechte, Pflichten und Kompetenzen
  • 17.01., 17:00–18:15 Uhr: Vereinssatzung. Was ist möglich, was ist nötig?
  • 18.01., 17:00–18:15 Uhr: Digitale Vereinsorganisation – gemeinsam transparent und effizient arbeiten

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11. Januar 2023: Schulung zum Chancenaufenthaltsrecht

am 11.01.23 von 16 bis 17:30 Uhr digital via Zoom

Wer unsere Weiterbildung von RA Thomas Stöckl zum neuen Chancenaufenthaltsrecht verpasst hat, kann sehr gerne an einer Wiederholungsveranstaltung unserer Kolleg*innen vom Flüchtlingsrat Niedersachsen teilnehmen:

Ende Dezember wird der Bundestag über das Gesetzespaket zum Chancen-Aufenthaltsrecht abstimmen. Sofern das Gesetzespaket in seiner derzeitigen Fassung Zustimmung erhält, wird ab Januar vielen Menschen mit Duldung, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben, neue Bleibeperspektiven eröffnet. Neben einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe werden auch für weitere schon bestehende Bleiberechtsregelungen die Voraussetzungen erleichtert. Um von einer Bleiberechtsregelung profitieren zu können, müssen die Betroffenen i.d.R. durch Arbeit ihren Lebensunterhalt (teilweise) sichern oder eine Ausbildung absolvieren. In der Schulung werden die Erteilungsvoraussetzungen näher erläutert.

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Informationen und Arbeitshilfen

Materialien zum neuen „Chancenaufenthaltsrecht“

Das Chancenaufenthaltsrecht ist beschlossene Sache, wenngleich es noch nicht gilt. Wir führen ein paar hilfreiche Informationen und Arbeitshilfen auf:

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Leitfaden zur Dublin-Zusammenführung

Broschüre, vollständig überarbeitete 2. Auflage 2022, herausgegeben von der Diakonie Deutschland und dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V.

Die Trennung von schutzsuchenden Familien innerhalb der Europäischen Union ist ein Thema, das die Beratungspraxis seit Jahren beschäftigt. In der Praxis betrifft dies etwa Familien, bei denen sich der Vater bereits in Deutschland befindet, während seine Ehefrau und die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt z.B. nach Griechenland eingereist sind. Aufgrund von Regelungen der sogenannten Dublin-III-Verordnung besteht die Möglichkeit, die Familieneinheit innerhalb der EU herzustellen. Das Verfahren ist aber mit vielen Hürden verbunden, etwa weil notwendige Unterlagen nicht vorhanden sind oder von den beteiligten Behörden nicht anerkannt werden. Der Leitfaden geht auf häufig auftretende Probleme ein und bietet zahlreiche Hinweise für die Beratungspraxis. Die einzelnen Abschnitte behandeln diese Themen:
  • Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung
  • Familienbezogene Zuständigkeitskriterien
  • Unterstützungsmöglichkeiten
  • Vorgehen bei Ablehnung
  • Weitergehende Informationen
  • Kontaktadressen
  • Anhang mit Musterschreiben

Weitere Informationen und Download-Link (PDF)

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Werkzeugkoffer der Asylverfahrensberatung

Der Werkzeugkoffer der Asylverfahrensberatung des Flüchtlingsrats Thüringen wurde auch dieses Jahr wieder aktualisiert und ergänzt.

„Der Wegweiser ist ein Werkzeug für Berater:innen in der Unterstützung von Geflüchteten im laufenden Asylverfahren. Er bietet eine praxisbezogene Auswahl an Beratungshilfen und Literaturempfehlungen zur praktischen Arbeit. Zum Verständnis der einschlägigen Gesetze, aktueller Rechtsprechung und darüber hinaus bietet dieser Wegweiser mit zahlreichen Links einen erleichterten Einstieg in die Materie und die konkrete Beratungspraxis. Er ersetzt jedoch nicht die Recherche zum Einzelfall und die Rücksprache mit spezialisierten Rechtsanwält*innen und Beratungsstellen.

Zusätzlich zu nützlichen Literaturempfehlungen und Links zum Ablauf des Asylverfahrens, dem Dublin-Verfahren und Anhörung, finden Sie auch eine Sammlung an Links zu besonderen Schutzbedarfen im Asylverfahren. Dazu gehören unter anderem etwa Unbegleitete Minderjährige und geflüchtete Kinder im Allgemeinen, Frauen, LGBTIQ* Geflüchtete, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Trauma oder psychischer Erkrankung sowie Betroffene von Menschenhandel.“

Der Werkzeugkoffer ist auf der Website des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. abrufbar.

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Arbeitshilfe: Wörterbuch zum Asylverfahren

Kargah e.V. hat im Rahmen des AMBA Projektes das vorliegende Wörterbuch „Begriffe zum Asylverfahren und zur Aufnahme von Geflüchteten“ für die Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi und Französisch erstellt.

Es führt über 350 Begriffe, mit denen Asylsuchende in ihren ersten Jahren in Deutschland konfrontiert werden, sowie einheitliche Erklärungen zentraler Begriffe zusammen. Das Wörterbuch richtet sich an Asylsuchende, an Sprachmittler*innen und Berater*innen, die nicht in ihrer Muttersprache beraten.

Das Ziel dieser Arbeitshilfe ist weiterhin ein gemeinsames Verständnis und die analoge Verwendung der in diesem Glossar enthaltenen Termini zu fördern und gleichzeitig auch durch die darin enthaltenen Definitionen einiger Begrifflichkeiten einen kompakten Überblick vor allem über die rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens zu geben.

Wir hoffen, dass unser Wörterbuch Berater*innen und Sprachmittler*innen Sicherheit gibt und so unmittelbar oder mittelbar Asylsuchenden im komplexen rechtlichen Verfahren und der anstrengenden ersten Zeit in Deutschland Verständigung und kompetente Unterstützung ermöglicht.

Ein Download des Wörterbuchs als pdf ist hier möglich.

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Leitfaden für geflüchtete Frauen

Kargah e.V. hat gemeinsam mit dem Caritasverband für die Diözese Osnabrück im Rahmen des AMBA Projektes den Leitfaden für geflüchtete Frauen erstellt. In diesem Leitfaden werden Informationen und Anregungen sowohl für geflüchtete Frauen selbst als auch für die, die sie professionell unterstützen oder durch ihr freiwilliges Engagement helfen wollen, bereitgestellt. Hierbei wird sich überwiegend auf die Situation in Niedersachsen bezogen.

Ein Download des Leitfadens als pdf ist hier möglich.

Gedruckte Exemplare können, solange der Vorrat reicht, kostenfrei bei kargah e.V. ausschließlich per E-Mail an beratung@kargah.de bestellt werden.

Außerdem sind einzelne Kapitel in gekürzter Form und einfacher Sprache hier zum Download verfügbar:

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Arbeitshilfe: Eilantrag bei rechtswidrigem Verhalten der Ausländerbehörde bei Antragstellung nach §24 AufenthG von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine

Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz hat zusammen mit Rechtsanwalt Jens Dieckmann aus Bonn eine hilfreiche Arbeitshilfe entwickelt, mit welchen rechtlichen Schritten bei Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine die Antragstellung nach § 24 und die Fiktionsbescheinigung inkl. der Erwerbstätigkeitserlaubnis durchgesetzt werden kann.

Die Arbeitshilfe steht in der zweiten aktualisierten Fassung hier zum Download bereit.

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Stellenausschreibungen und Förderungen

Stellenausschreibung: Leitung der Fachstelle „Weltoffen, solidarisch, dialogisch“

Die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt (AGSA) e.V. sucht vorbehaltlich der Zuwendung des Fördermittelgebers zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Leitung der Fachstelle „Weltoffen, Solidarisch, Dialogisch“ (m/w/d, 35 Stunden / Woche)

Das Programm „Weltoffen, Solidarisch, Dialogisch“ (WSD) wird von Engagement Global geförderte und durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt finanziell unterstützt. Begleitet wird WSD durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken.

„Weltoffen, Solidarisch, Dialogisch“ wirbt seit 2016 in den ostdeutschen Bundesländern für eine nachhaltige und weltoffene Gesellschaft, die Teilhabe für alle ermöglicht. Ausgrenzung, Hass und Populismus soll mit entwicklungspolitischen und antirassistischen Perspektiven sowie solidarischem Miteinander entgegnet werden.

Ab 01.01.2023 wird die AGSA zu einer von bundesweit 15 Fachstellen des Programms

Bewerbungsschluss ist der 8. Januar 2023.

Weitere Informationen und Ausschreibung

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Meinungen und Meldungen

Flüchtlingsrat findet „Boot ist voll“-Rhetorik unerträglich

22. Dezember 2022: „Der Flüchtlingsrat in Sachsen-Anhalt hat Aussagen von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zur Belastungsgrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen scharf kritisiert. „Die aktuelle „Das Boot ist voll“-Rhetorik konservativer Spitzenpolitiker ist nicht nur im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich, sondern lenkt auch von den eigentlichen Problemen ab“, sagte ein Sprecher des Verbandes am Donnerstag.“

Ganzen Artikel in der Süddeutschen Zeitung lesen

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Flüchtlingsräte: Für eine qualifizierte Asylverfahrensberatung

Flüchtlingsräte fordern bessere Standards und eine Einbeziehung auch von NGOs

Die Ampel-Koalition hat einen Entwurf zur Einführung einer bundesweiten behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgelegt. Die Landesflüchtlingsräte kritisieren die Pläne der Bundesregierung und fordern ihre grundlegende Nachbesserung.

PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern die Einbeziehung von Flüchtlingen in das Bürgergeldgesetz

10. November 2022: Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Bürgergeldgesetzes im Bundestag legen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin eine umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes vor, die zeigt: Das Sondergesetz für Asylsuchende ist diskriminierend und gehört abgeschafft.

 

Nein zum Abschiebezentrum am Flughafen Berlin Brandenburg (BER)

Mehr als 60 Organisationen fordern das Land Brandenburg sowie die Bundesregierung auf, auf die geplante Errichtung und Inbetriebnahme eines sog. Ein- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Schönefeld zu verzichten. Sie lehnen das Projekt „aus menschenrechtlichen und humanitären Gründen“ ab, so die Unterzeichnenden in einer heute veröffentlichten Stellungnahme. Sie fordern die Abschaffung von Flughafenasylverfahren, die Schließung der bestehenden Haftanstalt am BER und ein Ende der Inhaftierung von Geflüchteten.

 

Pflichtbeiordnung von Anwält*innen in Verfahren der Abschiebungshaft

Gemeinsam mit mehr als fünfzig andere Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet haben wir als Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. das Positionspapier zur Pflichtbeiordnung von Anwält*innen in Verfahren der Abschiebungshaft mitgezeichnet.

Zusammenfassung:

In der Abschiebungshaft wird einer Person die Freiheit entzogen, ohne dass sie eine Straftat begangen hat. Die Haft sichert lediglich die Abschiebung, also den Vollzug eines Verwaltungsaktes. Mit diesem Freiheitsentzug wird massiv in die Grundrechte der betroffenen Person eingegriffen; in unserem Rechtsstaat werden deshalb an einen Haftbeschluss hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt. Diesen Anforderungen wird die Praxis in der Abschiebungshaft häufig nicht gerecht; valide Schätzungen gehen von rund 50 % fehlerhaften Inhaftierungen aus. Bei einer derart hohen Fehlerquote drohen rechtsstaatliche Grundsätze ihre generelle Gültigkeit zu verlieren. Eine Ursache für die Fehlerquote ist, dass Betroffene, die oftmals mittellos sind und denen es an System- und Sprachkenntnissen fehlt, ohne professionellen Beistand vor Gericht keine Chance haben, ihre Grundrechte zu verteidigen. Um den Rechtsstaat durchzusetzen und das Leid der Betroffenen zu mindern, braucht es eine Pflichtbeiordnung von Anwält*innen. Sie kann für Waffengleichheit sorgen und eine effektive Kontrolle der Haftanträge und Gerichtsbeschlüsse ermöglichen.

 

Die Informationen sind vom Projekt »Fachstelle Flucht und Asyl« bereit gestellt. Das Projekt wird gefördert durch:

 



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