[Positionspapier] Pflichtbeiordnung von Anwält*innen in Verfahren der Abschiebungshaft

Gemeinsam mit mehr als fünfzig andere Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet haben wir als Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. das Ppositionspapier zur Pflichtbeiordnung von Anwält*innen in Verfahren der Abschiebungshaft mitgezeichnet.

Zusammenfassung:

In der Abschiebungshaft wird einer Person die Freiheit entzogen, ohne dass sie eine Straftat begangen hat. Die Haft sichert lediglich die Abschiebung, also den Vollzug eines Verwaltungsaktes. Mit diesem Freiheitsentzug wird massiv in die Grundrechte der betroffenen Person eingegriffen; in unserem Rechtsstaat werden deshalb an einen Haftbeschluss hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt. Diesen Anforderungen wird die Praxis in der Abschiebungshaft häufig nicht gerecht; valide Schätzungen gehen von rund 50 % fehlerhaften Inhaftierungen aus. Bei einer derart hohen Fehlerquote drohen rechtsstaatliche Grundsätze ihre generelle Gültigkeit zu verlieren. Eine Ursache für die Fehlerquote ist, dass Betroffene, die oftmals mittellos sind und denen es an System- und Sprachkenntnissen fehlt, ohne professionellen Beistand vor Gericht keine Chance haben, ihre Grundrechte zu verteidigen. Um den Rechtsstaat durchzusetzen und das Leid der Betroffenen zu mindern, braucht es eine Pflichtbeiordnung von Anwält*innen. Sie kann für Waffengleichheit sorgen und eine effektive Kontrolle der Haftanträge und Gerichtsbeschlüsse ermöglichen.



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