[Arbeitshilfe] Eilantrag bei rechtswidrigem Verhalten der Ausländerbehörde bei Antragstellung nach §24 AufenthG von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine

Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz hat zusammen mit Rechtsanwalt Jens Dieckmann aus Bonn eine hilfreiche Arbeitshilfe entwickelt, mit welchen rechtlichen Schritten bei Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine die Antragstellung nach § 24 und die Fiktionsbescheinigung inkl. der Erwerbstätigkeitserlaubnis durchgesetzt werden kann.

Die Arbeitshilfe steht in der zweiten aktualisierten Fassung hier zum Download bereit.

 

Arbeitshilfe: Eilantrag Drittstaatsangehörige



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