[Arbeitshilfe] Eilantrag bei rechtswidrigem Verhalten der Ausländerbehörde bei Antragstellung nach §24 AufenthG von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine
Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz hat zusammen mit Rechtsanwalt Jens Dieckmann aus Bonn eine hilfreiche Arbeitshilfe entwickelt, mit welchen rechtlichen Schritten bei Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine die Antragstellung nach § 24 und die Fiktionsbescheinigung inkl. der Erwerbstätigkeitserlaubnis durchgesetzt werden kann.
Die Arbeitshilfe steht in der zweiten aktualisierten Fassung hier zum Download bereit.