[Infoblatt] Female Genital Mutilation / Cutting / Beratung somalische Frauen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat ein Factsheet erstellt zu Female Genital Mutilation/Cutting:
Betroffenheit von FGM/C als Schutzgrund – Was tun, wenn das BAMF einen Nachweis verlangt? (Stand 05/2022)

FGM/C ist eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte und zählt zu den
geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründen (§3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, i. V. m. § 3a Abs.2 Nr. 6 AsylG). FGM/C
kann daher ein Anerkennungsgrund sein.

Wichtig: Mädchen und Frauen, die bereits von FGM/C betroffen sind, werden laut Aufnahme-Richtlinie der EU als besonders schutzbedürftig anerkannt. Sie haben demnach beim Asylverfahren Anspruch auf besonderen Schutz und Unterstützung, wie die Anhörung durch Sonderbeauftragte und das Recht auf weibliche Sprachmittler*innen. Hierfür braucht es einen Nachweis für eine drohende oder erlittene FGM/C.

In Sachsen-Anhalt ist zum Thema die Fachberatungsstelle SAIDA tätig und ansprechbar.

 

Die Informations- und Beratungsstelle zu frauenspezifischen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen hat außerdem ein Factsheet mit Hinweisen für die Beratung somalischer Asylantragsstellerinnen zum Thema frauenspezifische Verfolgung erstellt.

Factsheet_Frauen_Somalia-Januar-2022



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