[Pressemitteilung] Kein Datenschutz zweiter Klasse! Flüchtlingsrat: Sachsen-Anhalt muss AZR-Gesetz im Bundesrat ablehnen Sensible Daten werden unübersichtlichem Personenkreis zugänglich gemacht

Magdeburg, 22.06.2021

Pressemitteilung
Kein Datenschutz zweiter Klasse! Flüchtlingsrat: Sachsen-Anhalt muss AZR-Gesetz im Bundesrat ablehnen Sensible Daten werden unübersichtlichem Personenkreis zugänglich gemacht

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt erwartet von der Landesregierung, dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag die Zustimmung zu verweigern. Mit dem Gesetz sollen die im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Datensätze, die von allen in Deutschland lebenden Ausländer*innen erhoben werden, erheblich ausgeweitet werden. Bereits in der Anhörung im Bundestag war der Gesetzentwurf von Verbänden und Datenschützer*innen einhellig abgelehnt worden. Auch die Opposition im Bund, allen voran Bündnis90/Die Grünen, lehnte den Entwurf aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken ab.

Mit der immer weiter ausufernden Datensammelwut in Bezug auf Menschen nicht deutscher Staatsangehörigkeit wird der Datenschutz komplett ausgehöhlt und damit ein Datenschutz zweiter Klasse geschaffen“, erklärte Helen Deffner, Projektmitarbeiterin im Flüchtlingsrat, angesichts der Planungen. „Darüber hinaus kann dieser geplante unverhältnismäßige Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zur Folge haben, dass Informationen in das Herkunftsland gelangen und zur Gefährdung der Person selbst oder ihrer Angehörigen führt.“

Insbesondere sollen im Fall von Schutzberechtigten auch die Bescheide des Bundesamtes und Gerichtsentscheidungen gespeichert werden, und somit die Gründe für einen Schutzstatus für eine unübersichtliche Anzahl von Menschen zugänglich gemacht werden. Über 16.500 Behörden haben nach Aussage des Bundesverwaltungsamts Zugriff auf das Bundeszentralregister. Zwar sollen laut Gesetzentwurf „Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung“ unkenntlich gemacht werden, doch es bleibt die Frage, wie und mit welchem Aufwand dies geschehen wird und welchen Nutzen die Speicherung fast vollständig geschwärzter Dokumente haben würde – denn dies wäre die Konsequenz, wenn das Schwärzungsvorhaben in Bezug auf Asylverfahren ernst genommen würde Für die Betroffenen hingegen bliebe unklar, welche sensiblen Informationen über sie tatsächlich dort gespeichert und durch wen welche Informationen einsehbar sind.

Beispiele wie aus Hessen zeigen, wie gespeicherte Daten missbräuchlich abgerufen werden können, wie beispielsweise der Skandal um den NSU 2.0 beweist. Jetzt soll ein Gesetz verabschiedet werden, mit dem sehr viel mehr und sehr viel sensiblere Daten einem sehr viel größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden sollen“, so Deffner weiter. „Wir erwarten insbesondere von Bündnis90/Die Grünen, dass sie dem Gesetzentwurf wie auch die Grünen im Bund ihre Zustimmung verweigern und dass Sachsen-Anhalt ihn im Bundesrat ablehnt.“

Pressekontakt:
Helen Deffner | tel: 015738303546 | mail: info@fluechtlingsrat-lsa.de



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