[Arbeitshilfe] Wie können Sie eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten?

Die Arbeitshilfe „Wie können Sie eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten?“ richtet sich an afghanische Geflüchtete für die das Generalkonsulat der Islamischen Republik Afghanistan in München zuständig ist (betrifft Bayern und Baden-Württemberg). Die Regelungen können in anderen Bundesländern abweichen. Sie bietet Informationen zu ausländerrechtlichen „Mitwirkungspflichten“, zum Erhalt einer Tazkira und des afghanischen Passes und Abschiebungen.

Die Arbeitshilfe wurde von „move on – menschen.rechte Tübingen e.V.“ und dem Beratungsprojekt „Plan.B“ erarbeitet und aktualisiert veröffentlicht (Stand 20.05.21).

 



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