[Handreichung] Krankheit als Abschiebungshindernis

Die Neuauflage der Broschüre „Krankheit als Abschiebungshindernis“ erscheint als Beilage zum Asylmagazin und wird herausgegeben vom Deutschen Roten Kreuz und dem Informationsverbund Asyl und Migration.

In verschiedenen Bereichen des Asyl- und Aufenthaltsrechts können Krankheiten eine wichtige Rolle spielen. So ist im Asylverfahren u.a. zu prüfen, ob eine Rückkehr ins Herkunftsland bei erkrankten Personen zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands führen würde. Im aufenthaltsrechtlichen Bereich sind Berater*innen sowie Behörden häufig mit der Frage konfrontiert, ob Krankheiten Ausreise- oder Abschiebungshindernisse darstellen. Die Broschüre stellt vor diesem Hintergrund die Punkte dar, an denen es entscheidend auf das Erkennen, die Darlegung und den Nachweis einer Erkrankung als Abschiebungshindernis ankommt.

Durch Gesetzgebung und Rechtsprechung der letzten Jahre haben sich insbesondere die Anforderungen verändert, die an die Darlegung und den Nachweis von Erkrankungen gestellt werden. Auf diese Änderungen geht die Handreichung in besonderer Weise ein und gibt einen Überblick zu den Kriterien, die im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren für Atteste und ärztliche Stellungnahmen gelten.

Ergänzend zur Broschüre erscheint im Asylmagazin 10–11/2020 ein Themenschwerpunkt „Gesundheitsversorgung und Nachweis von Erkrankungen“ mit Beiträgen zur Gesundheitsversorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, zu besonders Schutzbedürftigen sowie zu den Anforderungen an Stellungnahmen im Gerichtsverfahren.

 



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