[Handreichung] Das Rechtsdienstleistungsgesetz. Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Beratung in den Migrationsfachdiensten

Die AWO hat für in der Sozialen Arbeit engagierte Einrichtungen einen Leitfaden zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erstellt.

Aus der Einleitung: “Grundsätzlich sind Rechtsberatungen in Deutschland Volljurist*innen vorbehalten. Darunter versteht man Jurist*innen, die beide juristischen Staatsexamina erfolgreich abgelegt haben.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) schafft diesbezüglich aber eine Ausnahme, indem es unter festgelegten Voraussetzungen die rechtliche Beratung – also die „Rechtsdienstleistung“ – durch Nichtvolljurist*innen regelt. Demnach sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erlaubt, wenn die beratenden Personen durch eine juristisch qualifizierte Person, eine*n Volljuristen*in, angeleitet sind.

Diese Broschüre definiert Rechtsdienstleistungen, erläutert ihre Zulässigkeiten im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, klärt auf über die Pflichten der Träger als Arbeitgeber und soll den Berater*innen als übersichtliche Arbeitshilfe für die alltägliche Praxis dienen.

Download der Broschüre hier: https://t1p.de/fjcp



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