+++ Wichtige Neuigkeiten zur Arbeit des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt in den kommenden Monaten +++
Wir möchten hiermit über einige Veränderungen in unserer Projektstruktur informieren, da die kommenden Monate für uns – und dementsprechend ggf. auch für Sie / Euch – anders aussehen werden als bisher. Vorweg die beiden größten Veränderungen:
Unser Bleiberechtsprojekt „Right of Residence“ läuft mit drei Projektstellen zum Oktober aus. Die Mitarbeiter*innen werden daher noch bis inkl. September erreichbar sein und ihre Veranstaltungen durchführen (mehr dazu auf unserer Website). Im Anschluss hoffen wir auf die Bewilligung eines Folgeprojekts, bei dem der Fokus auf Empowerment und Bleiberecht liegen wird.
Unsere durch den europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) geförderte „Landesinfostelle Flucht und Asyl“ wird auf Grund von großen Verzögerungen in der Folgeprojekt-Ausschreibung und -bewilligung offiziell zu Ende Juni beendet werden. Für die kommenden Monate haben wir in Form eines Übergangprojekts mit Unterstützung des Integrationsfonds des Landes erreichen können, dass zwei Mitarbeiter*innen weiterhin für die Aufgabenbereiche Verweisberatung, Mailinglisten, Veranstaltungsdurchführung und Netzwerkarbeit zuständig sein werden. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass dies auf Grund der Umstände nur in begrenzter Kapazität möglich sein wird.
Ab Juli brechen bundesweit viele der im Rahmen des AMIF geförderten Projekte weg Das Prinzip von Projektförderung: Ausschreibung – Antragstellung – Bearbeitung der Anträge – bestenfalls Zusage. Bereits die Ausschreibung für die neue Förderperiode im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds(AMIF) hat sich um ein gutes halbes Jahr verzögert. Eigentlich sollte diese Ende Sommer 2019 veröffentlicht werden. Einige Träger hatten neue Projekte bereits ab Januar 2020 vorgesehen. In diesem Monat – Juni 2020 – laufen die meisten der in diesem Turnus durch den AMIF geförderten Projekte nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern auch bundesweit aus. Die Konsequenz: Es wird ab Juli 2020 kaum noch arbeitsfähige Projekte im Bereich Asyl, Migration und Integration geben, die aus den Mitteln des AMIF gefördert werden. Eine ganze Bandbreite an Unterstützungsstrukturen bricht damit weg. Die von der EU zur Verfügung gestellten Fördergelder werden an die Nationalstaaten mit dem Auftrag weitergegeben, diese im Sinne der EU-Förderrichtlinie zur Projektdurchführung weiter zu geben. Diese Weitergabe stockt momentan. Zuständig sind das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nach Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN heißt es von Seiten des BMI, dass sie keine Probleme und keinen Bedarf an ggf. weiterem Personal zur Bearbeitung der Anträge sehen. Dass hier sehenden Auges flächendeckend Unterstützungsstrukturen wegbrechen, scheint mindestens in Kauf genommen zu werden. Es werden keine weiteren Anstrengungen unternommen, die entstehende Förderlücke schneller zu schließen. Für kleine Träger wie uns bedeutet das, dass wir Mitarbeiter*innen nicht weiter beschäftigen können, wichtige Strukturen nicht aufrecht erhalten können. Nach aktuellem Kenntnisstand rechnen wir mit einer Förderlücke von bis zu sechs Monaten.
Fazit:
In unserem hallensischen Büro werden in den kommenden Monaten zwei Personen für das Übergangsprojekt „Fachstelle Flucht und Asyl“ und die Koordinierungsstelle des Runden Tisch für Zuwanderung und Integration, gegen Rassismus sowie drei Personen im Right of Residence-Projekt tätig sein. In Magdeburg können wir leider keine Präsenz garantieren.
Wir bitten Sie und Euch, nur nach Anmeldung vorbeizukommen, um nicht vor verschlossenen Türen zu stehen. Für Anfragen per Mail und Telefon stehen wir natürlich weiterhin bereit, aber auch hier kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Auf unseren Kanälen wird es voraussichtlich etwas stiller werden.
Wie könnt Ihr und Sie uns unterstützen?
Sind unsere Arbeit, unsere Fortbildungen, Telefonberatungen und Informationsmaterial hilfreich in der Arbeit Ihrer Organisation? Dann setzen Sie sich dafür ein, dass Ihre Organisation Mitglied im Flüchtlingsrat wird und uns mit einem jährlichen Beitrag unterstützt. Damit ist am meisten geholfen, damit wir perspektivisch unabhängiger von großen Fördertöpfen werden können.
Wollen Sie privat unterstützen? Dann können Sie jederzeit Mitglied werden oder uns mit einer Spende unterstützen – wir freuen uns über alle Formen der Solidaritätsbekundung! Für Fragen stehen ab jetzt vor allem georg.schuetze@fluechtlingsrat-lsa.de und helen.deffner@fluechtlingsrat-lsa.de zur Verfügung. Wir freuen uns sehr über alle neuen Mitgliedschaften und auf die weitere Zusammenarbeit auch in diesen schwierigen Zeiten. Nur das beste wünscht das Team des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.