[Stellungnahme] „Zum Stand des Gewaltschutzes in Gemeinschaftsunterkünften in Sachsen-Anhalt“
Hiermit veröffentlichen wir unsere „Stellungnahme zu Gewaltschutz in Gemeinschaftsunterkünften in Sachsen-Anhalt“.
Anlass hierzu sind nicht nur das Projektende unseres AMIF-Projektes „Landesinfostelle Flucht und Asyl“, sondern auch die im kommenden Kalenderjahr bevorstehende Untersuchung der Expertengruppe GREVIO, die die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt überwacht. Zudem hat uns die große positive Rückmeldung bezüglich des Positionspapiers des Runden Tisches für Integration und Zuwanderung, gegen Rassismus zu Unterbringung von Schutzsuchenden in Sachsen-Anhalt sehr erfreut und wir möchten hiermit dieses Momentum unterstützen.
In Gemeinschaftsunterkünften besteht meist ein erhöhter Schutzbedarf. Gewaltschutzkonzepte sollen dem entgegenwirken: Diverse besondere Schutzbedarfe sollen erkannt und bei Unterbringungskonzepten berücksichtigt, Konflikt- und Beschwerdemanagement ermöglicht und Maßnahmen zur Prävention von Übergriffen etabliert werden. So lange Landesaufnahmebehörden und Kommunen an den Gemeinschaftsunterkünften als Unterbringungsform festhalten, sind sie in der Verantwortung für die Prävention physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt Sorge zu tragen und menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen für alle Bewohner*innen sicher zu stellen.
In dieser Stellungnahme zeigen wir anhand rechtlicher Hintergründe, verschiedener Komponenten des Konzepts sowie Fallbeispielen die Notwendigkeit von konsequentem Gewaltschutz in allen Gemeinschaftsunterkünften des Landes Sachsen-Anhalt.