[Dokumentation Unterbringung] LAE Bernburg, 27.08.2019

Im Rahmen des AMIF-Projektes „Landesinfostelle Flucht und Asyl“ haben wir am

27.08.2019 die Erstaufnahmeeinrichtung für besonders Schutzbedürftige in Bernburg

besucht. Dabei haben wir Gespräche mit der Leitung der Erstaufnahmeeinrichtungen in

Sachsen-Anhalt, dem Leiter der Einrichtung und der Leiterin des

Sachgebiets Soziale Dienste & stellvertretende Leiterin der ZASt geführt. Im

Anschluss an das Gespräch wurden wir durch das Gebäude geführt, haben leerstehende

Zimmer besichtigt und mit drei Sozialarbeiter*innen der European Home Care gesprochen.

Wir möchten uns für die Unterstützung der Besuche durch die zuständigen Stellen und die

konstruktiven Gespräche bedanken und Ihnen im Folgenden unsere Eindrücke

zusammenfassend darstellen. Wir hoffen weiterhin, dass unsere Hinweise zur

Verbesserung der Lebenssituation geflüchteter Menschen in Sachsen – Anhalt Ihre

Aufnahme finden.

Vorab möchten wir anmerken, dass unsere Eindrücke überwiegend positiv waren. Die

Leitung der Unterkünfte sowie die Sozialarbeiter*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen

schienen engagiert und bemüht, die Bewohner*innen bestmöglich zu unterstützen und sie

konstruktiv zu begleiten.

Auf einige wenige Punkte möchten wir jedoch eingehen, bei denen wir

Verbesserungsbedarf sehen. Unsere Eindrücke und Einschätzungen möchten wir im

Folgenden genauer darlegen und erläutern.

Unterbringung

Der Leiter der Einrichtung,Herr Krause, berichtete von den Unterbringungsmöglichkeiten

des Hauses: Die Zimmer werden durchschnittlich von drei bis vier Personen auf ca. 24 qm

bewohnt. Die meisten Zimmer sind mit Doppelstockbetten ausgestattet. Das Haus besitzt

Kapazität für bis zu 150 Personen, derzeit sind ca. 100 Personen dort untergebracht.

Bei vier Personen pro Zimmer – pro Person 6 m2 – findet die Richtlinie schon deutlich

erkennbar keine Beachtung mehr. Die Einrichtungsleitung bemüht sich sicherzustellen,

dass Familien in eigenen Zimmern untergebracht sind und allein reisende Frauen sich

Zimmer teilen. So sind derzeit nahezu alle Zimmer belegt.

Sowohl der Wohnraum als auch die Sanitäreinrichtungen lassen keine höhere Belegung

zu, von einer Vollauslastung des Gebäudes ist dringend abzuraten. Würden mehr

Personen hier untergebracht werden, würde dies die Belastung der Bewohner*innen

zweifelsohne erhöhen. Die Einrichtung, die seit März 2019 besteht, konnte auf Grund der

Sommermonate mit Ausweichraum nach draußen bestehen. Jedoch besonders im Winter

wird die räumliche Begrenzung die Lebensbedingungen erschweren. Gerade bei

besonders schutzbedürftigen Menschen muss dies unbedingt verhindert werden. Wir ratendaher explizit von einer höheren Belegung ab.

Während der Führung durch das Haus wurden uns des Weiteren einige Komponenten des

Mietvertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Ameos-Klinik, der das Gebäude gehört,

erläutert, die wir hier anbringen möchten: In einer Einrichtung für besonders

schutzbedürftige Menschen sollte ein Fahrstuhl nutzbar sein. Der Fahrstuhl des Gebäudes

der Einrichtung darf jedoch auf Grund des Mietvertrages nicht – bzw. nur im medizinischen

Notfall – benutzt werden. Dies stellt laut Berichten für Menschen mit körperlichen

Einschränkungen (beispielsweise Schwangere) oder mit Kindern (ggfs mit Kinderwägen)

eine Problematik dar, Sie sind stets gezwungen, die Treppe zu nutzen. Eine Nutzung des

Fahrstuhls wäre hier zweifelsohne hilfreich. Eine barrierefreier Zugang zu den Räumen

muss dringend für alle gewährleistet werden. Die Begründung des Mietvertrages, dass auf

Grund von Brandgefahr der Fahrstuhl nicht genutzt werden dürfe, bewerten wir als falsch.

Wir haben während unseres Besuchs auch mit den Köchinnen der Kantine gesprochen,

die von positiver Resonanz bezüglich des Essens berichten konnten. Jedoch sind in den

Wohneinheiten nur zwei Küchen – jeweils ohne Herdplatten – vorhanden, die lediglich

zum Abwasch von Tassen und Gläsern gedacht sind. Die Bewohner*innen haben lediglich

die Möglichkeit, eigenständig Tee zu kochen und ihre Einkäufe in eigenen

Kühlschrankfächern zu verstauen, können aber kein eigenes Essen zubereiten.

Stattdessen sind sie auf das Essensangebot der Kantine zu stark eingeschränkten

Öffnungszeiten in einem nahestehenden Gebäude angewiesen. Wir empfehlen hier

Küchen mit Kochplatten sowie funktionierendes Küchenequipment zur Verfügung zu

stellen. Somit ist niemand gezwungen in den Wintermonaten durch die Kälte laufen zu

müssen. Auch wären die Bewohner*innen somit befähigt, vor allem auch für ihre Kinder

vertraute Speisen zubereiten zu können und nicht an Essenszeiten und -vorgaben

gebunden zu sein. Des Weiteren halten wir die Kantinenöffnungszeiten von jeweils einer

Stunde pro Mahlzeit für deutlich zu knapp. Eine Erweiterung auf mindestens 2-Stunden-

Fenster ist hier empfehlenswert. zNach Berichterstattung der Einrichtungsleitung

funktioniere das System der Umverteilung in die Landkreise gut und die Bewohner*innen

können nach spätestens sechs Monaten aus der Erstaufnahmeeinrichtung ausziehen.

Wachschutz

Die Leitung der Einrichtung hat uns im Gespräch erläutert, dass rund um die Uhr

Wachschutz vor Ort sei, mit mindestens einer weiblichen Wachperson im Dienst. Für die

Ausschreibung und Anstellung wurde sichergestellt, dass die Sicherheitsfirma ihr Personal

im Vorfeld mit einem Deeskalations- und einem interkulturellen Training qualifiziert.

Dementsprechend seien alle Angestellten der Firma „City Schutz“, die nun den

Wachschutz stellt, nachgewiesen auf den Dienst in der Unterkunft vorbereitet.

Wir begrüßen dieses Vorgehen, jedoch zeigt der Vorfall von der Gewalt durch Angestellte

des Wachschutzes in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber*innen in Halberstadt,

dass solche Trainings nicht zwangsläufig gewaltvolles und unsensibles Verhalten

verhindern können. Unseres Wissens nach kam es bisher in der Einrichtung in Bernburg

jedoch nicht zu solchen Vorfällen.

Außerdem möchten wir anmerken, dass zum Zeitpunkt unseres Besuches keine Wachfrau

im Dienst war und darauf hinweisen, dass dies eine unbedingte Voraussetzung für den

Schichtplan sein – und auch eingehalten werden – sollte.Sozialarbeiter*innen der ZASt HBS und Bernburg

Die Sozialarbeiter*innen in den Einrichtungen verfügen laut Aussage der

Einrichtungsleitung alle über einen Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit, sind

geschlechtlich stets gemischt im Dienst, sodass zu jeder Zeit eine Frau anwesend ist. Die

ausführende Firma der Einrichtungen „European Home Care“ (EHC) verantwortet ebenso

wie der Wachschutz, dass das Personal entsprechend qualifiziert für eine Einrichtung mit

besonderen Schutzbedarfen ist. Eine Sozialarbeiterin der ZASt in Halberstadt ist speziell

für die Belange und Bedürfnisse von Frauen verantwortlich und im Kontakt mit dem

Flüchtlingsfrauenhaus in Halle, was wir begrüßen. Zudem werde der Leitfaden zu

Gewaltschutz des Landes Sachsen-Anhalt vor Arbeitsbeginn in der Einrichtung allen

Mitarbeiter*innen vorgelegt. Auf Grund des lokalen Bewerber*innenmangels für den

Sozialdienst werden von EHC bundesweite Ausschreibungen für ihre Mitarbeiter*innen

vorgenommen, sodass Sozialarbeiter*innen in der Einrichtung häufig wechseln und nur für

kurze Zeit vor Ort sind.

Dies zeigt eine strukturelle Problematik auf: Sozialarbeiter*innen, die nur zeitweise

angesiedelt sind, können selbstverständlich keine umfassende Kenntnis der Angebote der

Region erwerben – dies zeigte sich auch im Gespräch mit den Sozialarbeiter*innen, die

während unseres Besuches im Dienst waren, da nur eine Person bereits über das

Flüchtlingsfrauenhaus gut informiert war. Zudem liegen in ihrem Büro kaum Flyer von

Organisationen und Unterstützer*innenkreisen aus. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass

Kinder mit den Flyern spielen würden und deshalb nichts ausgelegt werden könne. Wir

würden es sehr begrüßen, wenn ein Auslagesystem etabliert würde, das die lokalen

Organisationen vorstellt und Angebote aufzeigen kann wie bspw. LSBTIQ- und

Frauenvereine, soziale Projekte und Kulturangebote. Außerdem regen wir an, mit dem

Landesprojekt Flüchtlingsfrauenhaus- Halle in den Austausch zu treten, um dieses

Angebot als festen Bestandteil der Einarbeitung aller neuer Mitarbeiter*innen in den

Erstaufnahmeeinrichtungen zu etablieren. Zudem könnte die Verantwortliche für

Frauenfragen der ZASt Halberstadt ein Einarbeitungsschreiben mit Informationen zu

frauenspezifischen Angeboten für neu einsteigende Sozialarbeiter*innen der

Erstaufnahmeinrichtungen erarbeiten, so dass auch die nicht beauftragten

Sozialarbeiter*innen gegebenenfalls allein reisende Frauen gut weiter vermitteln können.

Auch muss sichergestellt werden, dass tatsächlich jede*r Angestellte das

Gewaltschutzkonzept gelesen hat – denn in Gesprächen ergab sich auch diesbezüglich,

dass dies nicht geschehen sei.

Identifizierung besonderer Schutzbedarfe

Die Einrichtung in Bernburg ist auf die Unterbringung von Menschen mit besonderen

Schutzbedarfen, allein reisenden Frauen und Familien ausgerichtet. Bestimmte vulnerable

Menschen kommen nicht für den Standort in Bernburg in Frage, z.B. bei hoher Suizidalität.

Auch LSBTIQ* Geflüchtete, vor allem allein reisende Männer werden nicht in Bernburg

untergebracht. Die beauftragten Beschäftigten der ZASt stellen gegebenenfalls fest, ob

eine besondere Schutzbedürftigkeit, insbesondere durch die Zugehörigkeit der LSBTIQ*Gruppe, vorliegt. . Nach einer Identifizierung kann das Personal der ZASt Empfehlungen

für die Verteilung in die Landkreise geben, eine Herausforderung hierbei sei jedoch der

Datenschutz zwischen den zuständigen Behörden. An dieser Stelle sei auf die derzeitige

Problematik der Nachfolge des Landesdatenschutzbeauftragten hingewiesen.

Bezüglich der Umverteilung wurde von uns und vom Lesben- und Schwulenverband

Deutschland der Wunsch geäußert, LGBTIQ*-Personen nur in größere Städte zu verteilen,

wo Beratungs- und Netzwerkstrukturen verfügbar sind Die Einrichtungsleitung äußerte

diesen Wunsch der Verteilung in die Städte ebenfalls, da vor Ort kaum Möglichkeiten der

Unterstützung gegeben seien und eine Reise nach Magdeburg oder Halle nötig und

aufwendig sei. Zudem möchten wir anmerken, dass die Zahlen zu LSBTIQ*-geflüchteten

Menschen in den Erstaufnahmen häufig nicht zuverlässig sind, da die Identifizierung ihres

besonderen Schutzbedarfes anfänglich nicht immer erkannt oder von den Personen selbst

nicht geäußert wird Auch hier erachten wir es als notwendig, die Identifizierung vor allem

von nicht sofort sichtbaren vulnerablen Personen in der ZASt weiterführend zu

professionalisieren. In anderen Bundesländern werden LGBTIQ*-Personen in besonders

betreuten Einrichtungen oder dezentral untergebracht, was wir auch in Sachsen-Anhalt

sehr begrüßen würden, da es eine kostengünstigere und sicherere Alternative für die

Betroffenen wäre.

Der direkte Kontakt zu Schwulen- und Lesbenverbänden und zu Beratungsorganisationen

werde häufig hergestellt. Laut der Berichte der Einrichtungsleitung liegen Informationen für

LSBTIQ*-Personen aus und die Sozialarbeiter*innen sind diesbezüglich durch European

Home Care gebrieft.

Status Quo mit Anwohner*innen und Aufnahmegesellschaft in Bernburg und HBS

Der Kontakt der Bewohner*innen zur Aufnahmegesellschaft des Ortes Bernburg wurde

uns grundsätzlich als unproblematisch beschrieben, jedoch gingen die vergangenen

Monate in regelmäßigen Abständen Beschwerden einer direkten Anwohnerin beim

Innenministerium und der Einrichtungsleitung ein. Obwohl die Bewohner*innen sich im

angemieteten Bereich aufhalten – der ohnehin enorm klein und für die große Anzahl an

Menschen eigentlich unzureichend ist – wird der Geräuschpegel der spielenden Kinder

bemängelt. Im Umgang mit diesen Beschwerden werden derzeit verschiedene

Möglichkeiten in Betracht gezogen, unter anderen eine Lärmschutzwand. Diese wäre mit

enorm hohen Kosten verbunden und würde den Aufenthaltsbereich der Bewohner*innen

massiv beeinträchtigen. Wir äußern daher hiermit die Bitte, eine anderweitige Lösung zu

ersuchen, durch die den Bewohner*innen ausreichend Raum außerhalb des Gebäudes

zur Verfügung steht, beispielsweise eine zusätzliche Anmietung der Fläche auf der

Rückseite des Hauses.

Medizinisches Versorgungsangebot

Einmal wöchentlich wird in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bernburg eine

Sprechstunde des medicare-Teams angeboten, bestehend aus einem Arzt und einer

Krankenschwester aus der Einrichtung in Halberstadt. Es existiert kein ständiger

Sanitätsdienst, doch der Bedarf der Sprechstunde ist laut Bericht wöchentlich gedeckt. Die

Sprechstunde wird hierbei als Zwischeninstanz zwischen Erstuntersuchung und externem

Angebot verstanden. Vom medizinischen Team können allerdings keine Rezepteausgestellt werden, es existiert nur ein Budget für nicht verschreibungspflichtige

Medikamente. Medicare greift auch bei Menschen mit psychischer Belastung, die

medikamentös behandelt werden kann, mit Überbrückungs-Medikamentierung ein.

Besonders bei Suchterkrankungen scheint dies sehr problematisch. Menschen, die in der

Einrichtung in Bernburg ankommen, erfahren letztlich einen kalten Entzug, da es keine

Möglichkeit gibt, medikamentös zu substituieren. Dies wurde jedoch vor allem als Problem

der ZASt in Halberstadt beschrieben, weniger präsent in Bernburg.

Grundsätzlich ist die Versorgungslage in Bernburg besonders in Bezug auf

gynäkologisches Angebot unzureichend. Es gibt wenige Fachärzte, Geburtenfälle müssen

bis nach Aschersleben gebracht werdenund Termine sind nur schwer erhältlich. Dies ist zu

kritisieren, da eine solch defizitäre Versorgungslage an dem Standort der Einrichtung für

Menschen mit besonderem Schutzbedarf, u.a. für schwangere Frauen, riskant ist und

berücksichtigt hätte werden müssen.

Die Anfahrten zu Ärzt*innen wird von der Einrichtung weder unterstützt noch koordiniert,

außer in besonderen Fällen, bspw. für Menschen, die körperlich behindert sind.

Fahrtkosten werden daher nur übernommen, wenn das sog. „Taschengeld“ der Person

nicht ausreicht, um dafür aufzukommen. Wir bitten daher auch hier um eine Analyse des

Sachstandes durch das Land und Fördermöglichkeiten für die Übernahme von

Fahrtkosten, die in einer Einrichtung für Menschen mit besonderem Schutzbedarf

erwartbarerweise regelmäßig auftreten.

Des Weiteren wurde die Problematik der fehlenden Sprachmittlung bei medizinischer

Versorgung von Seiten der Einrichtungsleitung eingebracht. Sowohl in Halberstadt als

auch in Bernburg weigerten sich Ärzt*innen zunehmend, ohne Sprachmittler*in vor Ort die

Bewohner*innen zu behandeln. Die SISA-Telefonhotline funktioniere hierzu nur

unzureichend, da Dolmetscher*innen von Arztbesuchen an eine Schweigepflicht gebunden

sein und professionell ausgebildet sein müssen. Auch in Bezug auf die Feststellung

besonderer Schutzbedarfe ist eine professionelle Sprachmittlung elementar. Von der

Sprachmittlung durch Familienmitglieder oder durch andere Bewohner*innen ist dringend

abzuraten u.a. wegen Datenschutz oder potenzieller Ko-Traumatisierungen. Diese

Bedarfslage sei seit Jahren zu vermerken und dennoch hat es bisher keine Unterstützung

gegeben.

Wir beobachten diese Problematik vielerorts in Sachsen-Anhalt und möchten darauf

hinweisen, dass es dringend der zusätzlichen Finanzierung von Ausbildung, Vereidigung

und Verwendung von professionellen Dolmetscher*innen im gesamten Bundesland bedarf.

Zuletzt möchten wir auf die dringende Notwendigkeit von zusätzlicher psychologischer

Betreuung hinweisen. In der ZASt Halberstadt ist eine hauseigene Psychologin tätig, die

Diagnose-Gespräche und bei Bedarf auch Zweit- oder Drittgespräche mit den

Bewohner*innen führen kann. Sie kann jedoch weder Therapie anbieten noch

Medikamente verschreiben.

Der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer zufolge benötigen jedoch die meisten in

Deutschland lebenden Geflüchtete dringend professionelle Therapie und nur ein geringer

Teil von ihnen erhalte eine angemessene Behandlung. Rund 70 Prozent der erwachsenen

Geflüchteten haben ungewollte Gedanken an das Trauma, mehr als 40 Prozent leiden

unter Albträumen und rund 50 Prozent unter Flashbacks. 40 bis 50 Prozent der

erwachsenen Geflüchteten leiden demzufolge unter einer PTBS und rund die Hälfte untereiner Depression. (BPtK 2015) Das psychotherapeutische Behandlungsangebot muss

daher dringend ausgebaut und verfügbar gemacht werden.

Für Rückfragen und einen weiteren Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.



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