[Dokumentation Unterbringung] LAE Bernburg, 27.08.2019
Im Rahmen des AMIF-Projektes „Landesinfostelle Flucht und Asyl“ haben wir am
27.08.2019 die Erstaufnahmeeinrichtung für besonders Schutzbedürftige in Bernburg
besucht. Dabei haben wir Gespräche mit der Leitung der Erstaufnahmeeinrichtungen in
Sachsen-Anhalt, dem Leiter der Einrichtung und der Leiterin des
Sachgebiets Soziale Dienste & stellvertretende Leiterin der ZASt geführt. Im
Anschluss an das Gespräch wurden wir durch das Gebäude geführt, haben leerstehende
Zimmer besichtigt und mit drei Sozialarbeiter*innen der European Home Care gesprochen.
Wir möchten uns für die Unterstützung der Besuche durch die zuständigen Stellen und die
konstruktiven Gespräche bedanken und Ihnen im Folgenden unsere Eindrücke
zusammenfassend darstellen. Wir hoffen weiterhin, dass unsere Hinweise zur
Verbesserung der Lebenssituation geflüchteter Menschen in Sachsen – Anhalt Ihre
Aufnahme finden.
Vorab möchten wir anmerken, dass unsere Eindrücke überwiegend positiv waren. Die
Leitung der Unterkünfte sowie die Sozialarbeiter*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen
schienen engagiert und bemüht, die Bewohner*innen bestmöglich zu unterstützen und sie
konstruktiv zu begleiten.
Auf einige wenige Punkte möchten wir jedoch eingehen, bei denen wir
Verbesserungsbedarf sehen. Unsere Eindrücke und Einschätzungen möchten wir im
Folgenden genauer darlegen und erläutern.
Unterbringung
Der Leiter der Einrichtung,Herr Krause, berichtete von den Unterbringungsmöglichkeiten
des Hauses: Die Zimmer werden durchschnittlich von drei bis vier Personen auf ca. 24 qm
bewohnt. Die meisten Zimmer sind mit Doppelstockbetten ausgestattet. Das Haus besitzt
Kapazität für bis zu 150 Personen, derzeit sind ca. 100 Personen dort untergebracht.
Bei vier Personen pro Zimmer – pro Person 6 m2 – findet die Richtlinie schon deutlich
erkennbar keine Beachtung mehr. Die Einrichtungsleitung bemüht sich sicherzustellen,
dass Familien in eigenen Zimmern untergebracht sind und allein reisende Frauen sich
Zimmer teilen. So sind derzeit nahezu alle Zimmer belegt.
Sowohl der Wohnraum als auch die Sanitäreinrichtungen lassen keine höhere Belegung
zu, von einer Vollauslastung des Gebäudes ist dringend abzuraten. Würden mehr
Personen hier untergebracht werden, würde dies die Belastung der Bewohner*innen
zweifelsohne erhöhen. Die Einrichtung, die seit März 2019 besteht, konnte auf Grund der
Sommermonate mit Ausweichraum nach draußen bestehen. Jedoch besonders im Winter
wird die räumliche Begrenzung die Lebensbedingungen erschweren. Gerade bei
besonders schutzbedürftigen Menschen muss dies unbedingt verhindert werden. Wir ratendaher explizit von einer höheren Belegung ab.
Während der Führung durch das Haus wurden uns des Weiteren einige Komponenten des
Mietvertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Ameos-Klinik, der das Gebäude gehört,
erläutert, die wir hier anbringen möchten: In einer Einrichtung für besonders
schutzbedürftige Menschen sollte ein Fahrstuhl nutzbar sein. Der Fahrstuhl des Gebäudes
der Einrichtung darf jedoch auf Grund des Mietvertrages nicht – bzw. nur im medizinischen
Notfall – benutzt werden. Dies stellt laut Berichten für Menschen mit körperlichen
Einschränkungen (beispielsweise Schwangere) oder mit Kindern (ggfs mit Kinderwägen)
eine Problematik dar, Sie sind stets gezwungen, die Treppe zu nutzen. Eine Nutzung des
Fahrstuhls wäre hier zweifelsohne hilfreich. Eine barrierefreier Zugang zu den Räumen
muss dringend für alle gewährleistet werden. Die Begründung des Mietvertrages, dass auf
Grund von Brandgefahr der Fahrstuhl nicht genutzt werden dürfe, bewerten wir als falsch.
Wir haben während unseres Besuchs auch mit den Köchinnen der Kantine gesprochen,
die von positiver Resonanz bezüglich des Essens berichten konnten. Jedoch sind in den
Wohneinheiten nur zwei Küchen – jeweils ohne Herdplatten – vorhanden, die lediglich
zum Abwasch von Tassen und Gläsern gedacht sind. Die Bewohner*innen haben lediglich
die Möglichkeit, eigenständig Tee zu kochen und ihre Einkäufe in eigenen
Kühlschrankfächern zu verstauen, können aber kein eigenes Essen zubereiten.
Stattdessen sind sie auf das Essensangebot der Kantine zu stark eingeschränkten
Öffnungszeiten in einem nahestehenden Gebäude angewiesen. Wir empfehlen hier
Küchen mit Kochplatten sowie funktionierendes Küchenequipment zur Verfügung zu
stellen. Somit ist niemand gezwungen in den Wintermonaten durch die Kälte laufen zu
müssen. Auch wären die Bewohner*innen somit befähigt, vor allem auch für ihre Kinder
vertraute Speisen zubereiten zu können und nicht an Essenszeiten und -vorgaben
gebunden zu sein. Des Weiteren halten wir die Kantinenöffnungszeiten von jeweils einer
Stunde pro Mahlzeit für deutlich zu knapp. Eine Erweiterung auf mindestens 2-Stunden-
Fenster ist hier empfehlenswert. zNach Berichterstattung der Einrichtungsleitung
funktioniere das System der Umverteilung in die Landkreise gut und die Bewohner*innen
können nach spätestens sechs Monaten aus der Erstaufnahmeeinrichtung ausziehen.
Wachschutz
Die Leitung der Einrichtung hat uns im Gespräch erläutert, dass rund um die Uhr
Wachschutz vor Ort sei, mit mindestens einer weiblichen Wachperson im Dienst. Für die
Ausschreibung und Anstellung wurde sichergestellt, dass die Sicherheitsfirma ihr Personal
im Vorfeld mit einem Deeskalations- und einem interkulturellen Training qualifiziert.
Dementsprechend seien alle Angestellten der Firma „City Schutz“, die nun den
Wachschutz stellt, nachgewiesen auf den Dienst in der Unterkunft vorbereitet.
Wir begrüßen dieses Vorgehen, jedoch zeigt der Vorfall von der Gewalt durch Angestellte
des Wachschutzes in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber*innen in Halberstadt,
dass solche Trainings nicht zwangsläufig gewaltvolles und unsensibles Verhalten
verhindern können. Unseres Wissens nach kam es bisher in der Einrichtung in Bernburg
jedoch nicht zu solchen Vorfällen.
Außerdem möchten wir anmerken, dass zum Zeitpunkt unseres Besuches keine Wachfrau
im Dienst war und darauf hinweisen, dass dies eine unbedingte Voraussetzung für den
Schichtplan sein – und auch eingehalten werden – sollte.Sozialarbeiter*innen der ZASt HBS und Bernburg
Die Sozialarbeiter*innen in den Einrichtungen verfügen laut Aussage der
Einrichtungsleitung alle über einen Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit, sind
geschlechtlich stets gemischt im Dienst, sodass zu jeder Zeit eine Frau anwesend ist. Die
ausführende Firma der Einrichtungen „European Home Care“ (EHC) verantwortet ebenso
wie der Wachschutz, dass das Personal entsprechend qualifiziert für eine Einrichtung mit
besonderen Schutzbedarfen ist. Eine Sozialarbeiterin der ZASt in Halberstadt ist speziell
für die Belange und Bedürfnisse von Frauen verantwortlich und im Kontakt mit dem
Flüchtlingsfrauenhaus in Halle, was wir begrüßen. Zudem werde der Leitfaden zu
Gewaltschutz des Landes Sachsen-Anhalt vor Arbeitsbeginn in der Einrichtung allen
Mitarbeiter*innen vorgelegt. Auf Grund des lokalen Bewerber*innenmangels für den
Sozialdienst werden von EHC bundesweite Ausschreibungen für ihre Mitarbeiter*innen
vorgenommen, sodass Sozialarbeiter*innen in der Einrichtung häufig wechseln und nur für
kurze Zeit vor Ort sind.
Dies zeigt eine strukturelle Problematik auf: Sozialarbeiter*innen, die nur zeitweise
angesiedelt sind, können selbstverständlich keine umfassende Kenntnis der Angebote der
Region erwerben – dies zeigte sich auch im Gespräch mit den Sozialarbeiter*innen, die
während unseres Besuches im Dienst waren, da nur eine Person bereits über das
Flüchtlingsfrauenhaus gut informiert war. Zudem liegen in ihrem Büro kaum Flyer von
Organisationen und Unterstützer*innenkreisen aus. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass
Kinder mit den Flyern spielen würden und deshalb nichts ausgelegt werden könne. Wir
würden es sehr begrüßen, wenn ein Auslagesystem etabliert würde, das die lokalen
Organisationen vorstellt und Angebote aufzeigen kann wie bspw. LSBTIQ- und
Frauenvereine, soziale Projekte und Kulturangebote. Außerdem regen wir an, mit dem
Landesprojekt Flüchtlingsfrauenhaus- Halle in den Austausch zu treten, um dieses
Angebot als festen Bestandteil der Einarbeitung aller neuer Mitarbeiter*innen in den
Erstaufnahmeeinrichtungen zu etablieren. Zudem könnte die Verantwortliche für
Frauenfragen der ZASt Halberstadt ein Einarbeitungsschreiben mit Informationen zu
frauenspezifischen Angeboten für neu einsteigende Sozialarbeiter*innen der
Erstaufnahmeinrichtungen erarbeiten, so dass auch die nicht beauftragten
Sozialarbeiter*innen gegebenenfalls allein reisende Frauen gut weiter vermitteln können.
Auch muss sichergestellt werden, dass tatsächlich jede*r Angestellte das
Gewaltschutzkonzept gelesen hat – denn in Gesprächen ergab sich auch diesbezüglich,
dass dies nicht geschehen sei.
Identifizierung besonderer Schutzbedarfe
Die Einrichtung in Bernburg ist auf die Unterbringung von Menschen mit besonderen
Schutzbedarfen, allein reisenden Frauen und Familien ausgerichtet. Bestimmte vulnerable
Menschen kommen nicht für den Standort in Bernburg in Frage, z.B. bei hoher Suizidalität.
Auch LSBTIQ* Geflüchtete, vor allem allein reisende Männer werden nicht in Bernburg
untergebracht. Die beauftragten Beschäftigten der ZASt stellen gegebenenfalls fest, ob
eine besondere Schutzbedürftigkeit, insbesondere durch die Zugehörigkeit der LSBTIQ*Gruppe, vorliegt. . Nach einer Identifizierung kann das Personal der ZASt Empfehlungen
für die Verteilung in die Landkreise geben, eine Herausforderung hierbei sei jedoch der
Datenschutz zwischen den zuständigen Behörden. An dieser Stelle sei auf die derzeitige
Problematik der Nachfolge des Landesdatenschutzbeauftragten hingewiesen.
Bezüglich der Umverteilung wurde von uns und vom Lesben- und Schwulenverband
Deutschland der Wunsch geäußert, LGBTIQ*-Personen nur in größere Städte zu verteilen,
wo Beratungs- und Netzwerkstrukturen verfügbar sind Die Einrichtungsleitung äußerte
diesen Wunsch der Verteilung in die Städte ebenfalls, da vor Ort kaum Möglichkeiten der
Unterstützung gegeben seien und eine Reise nach Magdeburg oder Halle nötig und
aufwendig sei. Zudem möchten wir anmerken, dass die Zahlen zu LSBTIQ*-geflüchteten
Menschen in den Erstaufnahmen häufig nicht zuverlässig sind, da die Identifizierung ihres
besonderen Schutzbedarfes anfänglich nicht immer erkannt oder von den Personen selbst
nicht geäußert wird Auch hier erachten wir es als notwendig, die Identifizierung vor allem
von nicht sofort sichtbaren vulnerablen Personen in der ZASt weiterführend zu
professionalisieren. In anderen Bundesländern werden LGBTIQ*-Personen in besonders
betreuten Einrichtungen oder dezentral untergebracht, was wir auch in Sachsen-Anhalt
sehr begrüßen würden, da es eine kostengünstigere und sicherere Alternative für die
Betroffenen wäre.
Der direkte Kontakt zu Schwulen- und Lesbenverbänden und zu Beratungsorganisationen
werde häufig hergestellt. Laut der Berichte der Einrichtungsleitung liegen Informationen für
LSBTIQ*-Personen aus und die Sozialarbeiter*innen sind diesbezüglich durch European
Home Care gebrieft.
Status Quo mit Anwohner*innen und Aufnahmegesellschaft in Bernburg und HBS
Der Kontakt der Bewohner*innen zur Aufnahmegesellschaft des Ortes Bernburg wurde
uns grundsätzlich als unproblematisch beschrieben, jedoch gingen die vergangenen
Monate in regelmäßigen Abständen Beschwerden einer direkten Anwohnerin beim
Innenministerium und der Einrichtungsleitung ein. Obwohl die Bewohner*innen sich im
angemieteten Bereich aufhalten – der ohnehin enorm klein und für die große Anzahl an
Menschen eigentlich unzureichend ist – wird der Geräuschpegel der spielenden Kinder
bemängelt. Im Umgang mit diesen Beschwerden werden derzeit verschiedene
Möglichkeiten in Betracht gezogen, unter anderen eine Lärmschutzwand. Diese wäre mit
enorm hohen Kosten verbunden und würde den Aufenthaltsbereich der Bewohner*innen
massiv beeinträchtigen. Wir äußern daher hiermit die Bitte, eine anderweitige Lösung zu
ersuchen, durch die den Bewohner*innen ausreichend Raum außerhalb des Gebäudes
zur Verfügung steht, beispielsweise eine zusätzliche Anmietung der Fläche auf der
Rückseite des Hauses.
Medizinisches Versorgungsangebot
Einmal wöchentlich wird in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bernburg eine
Sprechstunde des medicare-Teams angeboten, bestehend aus einem Arzt und einer
Krankenschwester aus der Einrichtung in Halberstadt. Es existiert kein ständiger
Sanitätsdienst, doch der Bedarf der Sprechstunde ist laut Bericht wöchentlich gedeckt. Die
Sprechstunde wird hierbei als Zwischeninstanz zwischen Erstuntersuchung und externem
Angebot verstanden. Vom medizinischen Team können allerdings keine Rezepteausgestellt werden, es existiert nur ein Budget für nicht verschreibungspflichtige
Medikamente. Medicare greift auch bei Menschen mit psychischer Belastung, die
medikamentös behandelt werden kann, mit Überbrückungs-Medikamentierung ein.
Besonders bei Suchterkrankungen scheint dies sehr problematisch. Menschen, die in der
Einrichtung in Bernburg ankommen, erfahren letztlich einen kalten Entzug, da es keine
Möglichkeit gibt, medikamentös zu substituieren. Dies wurde jedoch vor allem als Problem
der ZASt in Halberstadt beschrieben, weniger präsent in Bernburg.
Grundsätzlich ist die Versorgungslage in Bernburg besonders in Bezug auf
gynäkologisches Angebot unzureichend. Es gibt wenige Fachärzte, Geburtenfälle müssen
bis nach Aschersleben gebracht werdenund Termine sind nur schwer erhältlich. Dies ist zu
kritisieren, da eine solch defizitäre Versorgungslage an dem Standort der Einrichtung für
Menschen mit besonderem Schutzbedarf, u.a. für schwangere Frauen, riskant ist und
berücksichtigt hätte werden müssen.
Die Anfahrten zu Ärzt*innen wird von der Einrichtung weder unterstützt noch koordiniert,
außer in besonderen Fällen, bspw. für Menschen, die körperlich behindert sind.
Fahrtkosten werden daher nur übernommen, wenn das sog. „Taschengeld“ der Person
nicht ausreicht, um dafür aufzukommen. Wir bitten daher auch hier um eine Analyse des
Sachstandes durch das Land und Fördermöglichkeiten für die Übernahme von
Fahrtkosten, die in einer Einrichtung für Menschen mit besonderem Schutzbedarf
erwartbarerweise regelmäßig auftreten.
Des Weiteren wurde die Problematik der fehlenden Sprachmittlung bei medizinischer
Versorgung von Seiten der Einrichtungsleitung eingebracht. Sowohl in Halberstadt als
auch in Bernburg weigerten sich Ärzt*innen zunehmend, ohne Sprachmittler*in vor Ort die
Bewohner*innen zu behandeln. Die SISA-Telefonhotline funktioniere hierzu nur
unzureichend, da Dolmetscher*innen von Arztbesuchen an eine Schweigepflicht gebunden
sein und professionell ausgebildet sein müssen. Auch in Bezug auf die Feststellung
besonderer Schutzbedarfe ist eine professionelle Sprachmittlung elementar. Von der
Sprachmittlung durch Familienmitglieder oder durch andere Bewohner*innen ist dringend
abzuraten u.a. wegen Datenschutz oder potenzieller Ko-Traumatisierungen. Diese
Bedarfslage sei seit Jahren zu vermerken und dennoch hat es bisher keine Unterstützung
gegeben.
Wir beobachten diese Problematik vielerorts in Sachsen-Anhalt und möchten darauf
hinweisen, dass es dringend der zusätzlichen Finanzierung von Ausbildung, Vereidigung
und Verwendung von professionellen Dolmetscher*innen im gesamten Bundesland bedarf.
Zuletzt möchten wir auf die dringende Notwendigkeit von zusätzlicher psychologischer
Betreuung hinweisen. In der ZASt Halberstadt ist eine hauseigene Psychologin tätig, die
Diagnose-Gespräche und bei Bedarf auch Zweit- oder Drittgespräche mit den
Bewohner*innen führen kann. Sie kann jedoch weder Therapie anbieten noch
Medikamente verschreiben.
Der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer zufolge benötigen jedoch die meisten in
Deutschland lebenden Geflüchtete dringend professionelle Therapie und nur ein geringer
Teil von ihnen erhalte eine angemessene Behandlung. Rund 70 Prozent der erwachsenen
Geflüchteten haben ungewollte Gedanken an das Trauma, mehr als 40 Prozent leiden
unter Albträumen und rund 50 Prozent unter Flashbacks. 40 bis 50 Prozent der
erwachsenen Geflüchteten leiden demzufolge unter einer PTBS und rund die Hälfte untereiner Depression. (BPtK 2015) Das psychotherapeutische Behandlungsangebot muss
daher dringend ausgebaut und verfügbar gemacht werden.
Für Rückfragen und einen weiteren Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.