[RT] PM | 28.04.2020 | Breites zivilgesellschaftliches Bündnis formuliert Diskussionpapier zur Unterbringung von Geflüchteten unter Pandemiebedingungen

Pressemitteilung
Magdeburg | 28.04.2020

Breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Träger formuliert Empfehlungs- und Diskussionspapier

Unter Pandemiebedingungen: Ergänzende Anforderungen an die Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen-Anhalt

In der aktuellen Pandemie-Situation und unter den bestehenden Quarantänemaßnahmen v.a. im Rahmen der Landeserstaufnahme sind Probleme bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung in den Einrichtung deutlich geworden.

Die verantwortlichen Akteur*innen in den Ministerien, Verwaltungen, Landkreisen und kreisfreien Städten, zivilgesellschaftliche Akteur*innen und vor allem die Bewohner*innen der Einrichtungen sind aktuell vor große Herausforderungen gestellt. Deshalb wird ein dringender Handlungsbedarf gesehen.

Breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Träger formuliert Gesprächsangebot an das Innenministerium

Die Mitglieder des Vorstandes des Runden Tischs für Zuwanderung und Integration, gegen Rassismus, bestehend aus Vertreter*innen

  • der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.,
  • dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.,
  • dem Landesnetztwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V.
  • dem Multikulturellen Zentrum Dessau e.V. und
  • dem Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. (beratend),

sowie weitere Mitglieder des Runden Tisches, darunter

  • die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten Anhalt/Bitterfeld/Wittenberg,
  • der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.,
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.,
  • das Deutsche Rote Kreuz – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.,
  • die Diakonie Mitteldeutschland,
  • die .lkj) Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V. sowie
  • refugium e.V.

benennen notwendige Maßnahmen und laden das für die Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen-Anhalt zuständige Ministerium für Inneres und Sport ein, in einen fachlichen Austausch über die zentralen Fragen und zum Teil weitreichenden Hinweise zu treten.

Pressekontakt:
Manfred Seifert/ Christine Bölian | Tel.: 0157 850 85994 |
rundertisch@fluechtlingsrat-lsa.de
Mamad Mohamad | Tel.: 0176 444 08 969 | mamad.mohamad@lamsa.de

20200428_PM_RT-ST_Empfehlungen zur Unterbringung

20200428_RT_Diskussionspapier_Empfehlungen zur Unterbringung von Geflüchteten in ST

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Zentrale Empfehlungen – Zusammenfassung –

I. Empfehlungen zu Quarantänemaßnahmen aller Sammelunterbringungen

  • Kontinuierliche Anpassung der Rahmenbedingungen und Maßnahmen für Unter-bringung, Betreuung und Versorgung an die gesetzlichen Vorgaben, inkl. aktueller Verordnungen;
  • Implementierung einer Arbeitssgruppe aus staatlichen und nichtstaatlichen relevanten Krisenbewältigungsakteur*innen vor Ort;
  • Herstellung von Transparenz über geplante Maßnahmen und deren Umsetzung;
  • Einbeziehung der Bewohner*innen mit dem Ziel selbstgestalteter, partizipativer Quarantäne inklusive der Etablierung regelmäßiger Austauschmöglichkeiten mit Verantwortlichen;
  • Sicherstellung ausreichender Betreuungs-, Beratungs-, und Versorgungsinfrastruktur sowie Sicherstellung der Einhaltung des Arbeitsschutzes;
  • Beschränkung freiheitsentziehender Maßnahmen auf kleinstnötige Gruppe.

II. Nach Beendigung der Quarantänemaßnahmen:

Grundsätzliche Überlegungen zur Landeserstaufnahme und zur kommunalen Unterbringung in Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt

  • Überarbeitung des Landesaufnahmegesetzes mit Festschreibung des überarbeiteten Unterbringungskonzeptes, Gewaltschutzkonzeptes und Beschwerdemanagementkonzeptes mit ausreichender finanzieller Ausstattung zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen;
  • Sicherstellung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner*innen u.a. bei Essensversorgung, Zugang zu Informationen;
  • Etablierung partizipativer und transparenter Strukturen unter Gewährleistung der Einbindung der Bewohner*innen in Entscheidungsprozesse;
  • Sicherstellung ausreichender Betreuungs-, Beratungs-, und Versorgungsinfrastruktur sowie Sicherstellung der Einhaltung des Arbeitsschutzes.

Im Besonderen im Rahmen der Landeserstaufnahme

  • Verkürzung der Verweildauer in Landeserstaufnahmeeinrichtungen;
  • Beschränkung der Einrichtungsgröße auf höchstens bis zu 200 Personen mit abgetrennten Wohneinheiten;
  • Sicherstellung einer zukünftigen Regelbeschulung von Kinder und Jugendlichen im schulfähigen Alter.

Im Besonderen im Rahmen der kommunalen Unterbringung

  • ausschließlich dezentrale Unterbringung in eigenen Wohnungen bzw. Wohneinheiten.


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