[Handreichung] Grundrechte für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften – Eingriffe begrenzen, Einschränkungen verhindern

Herausgegeben von der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg / Opferperspektive e.V (Dez. 2018)

Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg erfährt in ihrer Beratungspraxis regelmäßig von Ratsuchenden aus Gemeinschaftsunterkünften, dass z.B. das Postgeheimnis oder die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht gewahrt werden. Die Missachtung von verfassungsgeschützten Grundrechten eines Menschen aufgrund seiner Herkunft kann als grundlegendste Form von Diskriminierung angesehen werden. Doch Verletzungen und Eingriffe in die Grundrechte von Bewohner* innen in Gemeinschaftsunterkünften dürfen nicht hingenommen werden oder gar Alltag sein. Heimbetreiber*innen, Mitarbeiter*innen in den Unterkünften und die für die Unterbringung politisch Verantwortlichen sind verpflichtet und aufgerufen, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierten Grundrechte der Bewohner*innen zu gewährleisten.

Das vorliegende Gutachten soll hierfür Rechtssicherheit schaffen und konzentriert sich auf Grundrechtseingriffe wie Zimmerkontrollen und -durchsuchungen, Besuchs- und Zutrittsregelungen, Anwesenheitskontrollen, Videoüberwachung und Brief- und Postgeheimnis. Dort, wo es passend erschien, bezieht es auch die Brandenburger Landesgesetze mit ein.



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