[Handreichungen] Ärztliche Atteste, Gesundheit, Traumatisierung

– Arbeitshilfe des Informationsverbunds Asyl & Migration und DRK mit dem Titel Krankheit als Abschiebungshindernis (Stand: Dezember 2017)

– Leitfaden Ärztliche Atteste im Aufenthaltsrecht (Stand: Jan. 2020)

– Leitfaden des Netzwerks für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V. zum Gutachtenantrag

– Vom Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V. erarbeitete Standards und Checklisten zum Thema Therapie zu Dritt

– Vom Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V. erarbeitete Kurzinformationen für Therapeut_innen, die psychotherapeutisch mit Geflüchteten arbeiten

-A rbeitshilfe der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zum Thema Therapiebeantragung

– Handbuch der Caritas zur gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten (2. Auflage)

– Leitfaden AsylbLG – Kommentierung des AsylbLG von Georg Classen (Stand: August 2016)

Hier finden Sie einen Leitfaden, der von dem niedersächsischen Landesverband der Ärztinnen & Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V., mit Unterstützung der Ärztekammer Niedersachsen, verfasst wurde. Bei diesem Leitfaden handelt es sich an erster Stelle um eine unverbindliche Orientierungshilfe – also kein Landeserlass o.Ä. – , die die Verfasser*innen Kolleg*innen zur Verfügung stellen wollten, die noch nicht mit dem AsylbLG vertraut sind. Folglich handelt es sich um ein Dokument, das von Praktiker_innen erstellt wurde, ohne Einbeziehung des Flüchtlingsrats oder sonstiger unabhängigen Organisationen. Inhaltlich werden bei dem Leitfaden zunächst die einschlägigen Paragraphen des des AsylbLG vorgestellt, dann folgt die Klarstellung, welche Behörde/ welches Amt klassischerweise Begutachtungen anfordert, inwieweit im Einzelfall eine bestimmte medizinische Maßnahme vom AsylbLG abgedeckt sein könnte und weiter werden auch einige Hinweise zur Vorgehensweise bei der Begutachtung gegeben. Unter einem weiteren Punkt werden einzelne in Frage kommende Maßnahmen aufgelistet und jeweils Ausführungen gemacht, inwieweit Anspruchsberechtigte nach dem AsylbLG im Rahmen ihrer Leistungsberechtigung im Einzelfall Zugang zu diesen Maßnahme haben könnten, wobei es sich bei diesen Ausführungen weiterhin nur um Orientierungshilfen handelt. Abschließend wird noch kurz auf das Thema Fahrtkosten eingegangen, wie auch die Abgrenzung zwischen Begutachtung, ob Leistungen im Rahmen der §§4 und 6 AsylbLG gewährt werden können und Reisefähigkeitsbegutachtung gemacht. Für Anspruchsberechtigte nach dem AsylbLG und ihren Unterstützer_innen kann das Lesen dieses Leitfadens bei der Vorbereitung von Anträgen auf bestimmte Maßnahmen/ Behandlungen sinnvoll sein, damit dort enthaltene Informationen/ Entscheidungsdirektiven entsprechend berücksichtigt und in Grenzfällen von vorn herein besonders plausible und gut attestierte Darstellungen gemacht werden können.



diesen Beitrag teilen