[Handreichung, dt., eng.] Beratung bei Rücküberstellung in ein anderes EU-Land (Dublin-Rückführung)
Geflüchtete können aufgrund der Dublin-Verordnung in das zuständige EU-Land (meist das Ersteinreiseland) überstellt werden, damit dort das Asylverfahren durchgeführt wird. Bereits in einem anderen EU-Land anerkannte Flüchtlinge werden aufgrund der Drittstaatenregelung dorthin abgeschoben, weil ihr Asylantrag in Deutschland nicht zulässig ist.
Diese Broschüre bietet Informationen für die Beratung in Fällen von drohender Dublin-Überstellung.
Bulgarien / Bulgaria:
Information Bulgarien Rücküberstellung
Bulgaria: Information for Refugees
Dänemark / Denmark:
Information Dänemark Rücküberstellung
Denmark: Information for refugees who are returned to Denmark
Frankreich / France:
Information Frankreich Rücküberstellung
France: Information for refugees who are returned to France
Griechenland / Greece:
Information Griechenland Rücküberstellung
Greece Information for Refugees
Italien / Italy:
Information Italien bei Rücküberstellung
Italy Information for Refugees
Polen / Poland:
Information Polen Rücküberstellung
Poland Information for refugees who are returned to Poland
Schweden / Sweden:
Information Schweden Rücküberstellung
Sweden Information for refugees who are returned to Sweden
Spanien / Spain:
Information Spanien Rücküberstellung
Spain Information for refugees who are returned to Spain
https://www.raphaelswerk.de/wirberaten/fluechtlinge/zumindest-nicht-ohne-information