[Handreichung, dt., eng.] Beratung bei Rücküberstellung in ein anderes EU-Land (Dublin-Rückführung)

Geflüchtete können aufgrund der Dublin-Verordnung in das zuständige EU-Land (meist das Ersteinreiseland) überstellt werden, damit dort das Asylverfahren durchgeführt wird. Bereits in einem anderen EU-Land anerkannte Flüchtlinge werden aufgrund der Drittstaatenregelung dorthin abgeschoben, weil ihr Asylantrag in Deutschland nicht zulässig ist.

Diese Broschüre bietet Informationen für die Beratung in Fällen von drohender Dublin-Überstellung.

Bulgarien / Bulgaria:

Information Bulgarien Rücküberstellung

Bulgaria: Information for Refugees

Dänemark / Denmark:

Information Dänemark Rücküberstellung

Denmark: Information for refugees who are returned to Denmark

Frankreich / France:

Information Frankreich Rücküberstellung

France: Information for refugees who are returned to France

Griechenland / Greece:

Information Griechenland Rücküberstellung

Greece Information for Refugees

Italien / Italy:

Information Italien bei Rücküberstellung

Italy Information for Refugees

Polen / Poland:

Information Polen Rücküberstellung

Poland Information for refugees who are returned to Poland

Schweden / Sweden:

Information Schweden Rücküberstellung

Sweden Information for refugees who are returned to Sweden

Spanien / Spain:

Information Spanien Rücküberstellung

Spain Information for refugees who are returned to Spain

 

https://www.raphaelswerk.de/wirberaten/fluechtlinge/zumindest-nicht-ohne-information



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