Bundesrat beschließt Gesetzespaket und verpasst erneut die Chance die rechtsstaatlichen Verfahren bei asyl-und migrationspolitisch relevanten Gesetzesänderungen einzuhalten
Bundesrat beschließt Gesetzespaket und verpasst erneut die Chance die rechtsstaatlichen Verfahren bei asyl-und migrationspolitisch relevanten Gesetzesänderungen einzuhalten
Der Bundesrat hat den Verschärfungen im AsylbLG zugestimmt und auch das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz passieren lassen, das passender „Hau-ab-Gesetz“ genannt wird. Trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken sowohl am gesamten Gesetzgebungsverfahren und z.T. auch von Landesinnenministern an z.B. der Streichung von Leistungen für in Dublin-Vertragsstaaten anerkannte Geflüchtete nach zwei Wochen, passierte das Gesetzespaket heute den Bundestag.
Das Innenministerium Sachsen-Anhalts preist die Ändeurngen an als „Zum einen Unterstützung für Fachkräfte, zum anderen Durchsetzung der Ausreisepflicht“ – nach dem Prinzip die vermeintlich Guten in Töpfchen, die vermeintlich Schelchten ins Kröpfchen.
Von Unterstützung sehen jedoch alle unabhängigen Expert*innen aus der Praxis kaum etwas realisiert, vielmehr wird durch Abschreckung die Inhaftierung von Nicht-Straffälligen in regulären Gefängnissen entgegen europäischer Rechtsprechung gesetzlich verankert.
https://www.bundesrat.de/…/bundesrat-kom…/19/979/979-pk.html
Wir halten an unserer Kritik fest. Die Gerichte werden die gesetzlich verankerten Rechtsbrüche wieder einmal am Einzelfall korrigieren müssen.
https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/…/offener-brief-von-pro…/