PM | 01.03. | Teilhabechancen stärken – Barrieren abbauen – neue Zugänge zum Arbeitsmarkt schaffen statt Ausschlüsse zementieren
PRESSEMITTEILUNG
Magdeburg, 01.03.2019
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt sieht großen Nachbesserungsbedarf beim Entwurf für ein Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Das Gesetzgebungsverfahren zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung steht kurz vor dem Abschluss. Im März wird im Bundestag voraussichtlich die erste Lesung stattfinden, der Bundesrat hat Empfehlungen ausgesprochen. „Leider muss konstatiert werden, dass im derzeitigen Entwurf die Möglichkeiten einer progressiven Asyl- und Einwanderungspolitik nicht genutzt werden. Menschen werden weiterhin in Untätigkeit gehalten, statt Perspektiven der Arbeitsmarktbeteiligung für alle zu schaffen, die eine Entfaltung ihre Potentiale ermöglicht.“ kommentiert Christine Bölian vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt.
Zwar sieht eine neu eingeführte Duldung vor, dass die Abschiebung zum Zweck der Beschäftigung ausgesetzt wird. Das neue Instrument greift allerdings nur für eine geringe Anzahl von als gut integriert geltenden, jedoch vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen. Kaum eine Person wird es schaffen, 18 Monate vor der Erteilung beschäftigt gewesen zu sein und ein Jahr den Lebensunterhalt vollständig gesichert zu haben. „Die Erfahrungen zeigen bereits heute, dass Ausländerbehörden mit formalen Gründen die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei einer Duldung verwehren.“ berichtet Christine Bölian. „Die Forderung eines Nachweises von 12 Monaten Lebensunterhaltssicherung ist unrealistisch und überzogen. In der Realität stellen wir fest, dass viele der Menschen die arbeiten noch lange nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt sichern zu können.“
Beschäftigten, für die der Gesetzgeber eine Aufenthaltssicherung verweigert, droht hingegen der Verlust ihres Arbeitsplatzes, da den Unternehmen die Situation ohne die verbindliche Zusage einer Aufenthaltsperspektive zu unsicher ist. Das ist das Gegenteil von Beschäftigungssicherung, Ermöglichung von Perspektiven und progressiver Einwanderungspolitik.
Einem unkomplizierten Arbeitsmarktzugang stehen auch die neuen Erteilungsvoraussetzungen für die Ausbildungsduldung entgegen. Unter anderem müssen vollziehbar Ausreisepflichtige bereits sechs Monate geduldet sein, bevor sie die Ausbildungsduldung beanspruchen können. „In der Konsequenz käme nach einer sechsmonatigen Periode gescheiterter Abschiebungsversuche und Angst vor Abschiebung eine Ausbildung und Aufenthaltssicherung in Frage? Das erscheint absurd“, konstatiert Bölian. “Wir erwarten, dass Auszubildende sofort eine Möglichkeit erhalten, eine Ausbildung anzutreten und sich eine Perspektive aufzubauen. Es ist längst überfällig, die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte auszuräumen und Planungssicherheit für Betriebe und Auszubildende zu gewährleisten.“
Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber auf einer vollständigen Identitätsklärung beharren sollte. Geflüchtete, die ihr Herkunftsland überstürzt verlassen haben und auf gefahrvollen Wegen nach Deutschland geflohen sind, haben oft ein großes Problem, wenn es darum geht, einen neuen Pass zu besorgen. „Es dürfen insofern nicht mehr als die zumutbaren Maßnahmen zur Identitätsklärung verlangt werden“, fordert der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt. Rechtlich fragwürdig ist zudem die geplante Regelung, dass künftig innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise die Identität geklärt sein muss, um eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung erhalten zu können. Während des Asylverfahrens darf von den Betroffenen keine Kontaktaufnahme mit den Heimatbehörden verlangt werden, und nicht wenige Asylverfahren dauern länger als sechs Monate.
Bereits im November 2018 veröffentlichten neun Landesflüchtlingsräte, der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband, PRO ASYL, Teile des Bundesvorstands des DGB und weitere Verbänden und Vereinen eine umfassende Stellungnahme, siehe hier.
Pressekontakt: Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt | Christine Bölian und Frederic Weichselberger | Tel.: 0391 50549613, 0176 47600813