Landtag beschließt Änderung des Aufnahmegesetzes

Der Landtag hat heute den Gesetzentwurf zu Änderungen des Aufnahmegesetzes beschlossen: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/plenarsitzungen/30-sitzungsperiode/#section-inner-5

Damit wird die Verlängerung der Wohnverpflichtung für Asylsuchende, deren Asylantrag als unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes von derzeit sechs auf 18 Monate erhöht. Dies bedeutet Desintegration und einen massiven Eingriff in die Grund- und Menschenrechte. Die staatlich verordnete Isolation soll offenbar die Integration der Betroffenen verhindern und will stattdessen die Aufenthaltsbeendigung um jeden Preis forcieren.

Für weitere Details siehe unsere Pressemitteilung und Stellungnahme von August 2018.



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