Flüchtlingsrat Newsletter 01/2019
Verbesserungsvorschläge, Tipps und Hinweise bitte an news@fluechtlingsrat-lsa.de
Für An- und Abmeldung siehe fluechtlingsrat-lsa.de/infoservice-anmeldung/
Veranstaltungen
16.01-22.01.19 in Magdeburg: Aktionswoche Weltoffenes Magdeburg
Aktuell knapp 30 Aktionen bzw. Veranstaltungen angemeldet
fortlaufend weitere Veröffentlichungen über die Homepage http://www.einestadtfueralle.info möglich
Mehr als 50 Vereine, Verbände und Organisationen sind bereits Teil der Initiative
Zwei besondere Höhepunkte:
Courage-Campus der Schulen ohne Rassismus am 19.01. (11-16 Uhr, Breiter Weg Nähe Alter Markt)
Ausstellung „Die Wölfe sind zurück“ am 19.01. auf dem Bahnhofsvorplatz
29.01.19 Magdeburg: Buchpräsentation
UNS GIBT ES, WIR SIND HIER
Dienstag, 29.01.2019, 18 Uhr
einewelt haus, Saal
Schellingstr. 3-4, 39104 Magdeburg
Die Veranstaltung wird auf Englisch mit Übersetzungen auf Deutsch, Farsi und Arabisch sein.
Auftaktveranstaltung für die Veranstaltungsreihe zum 8. März 2019 vom Frauen*Vernetzungstreffen Magdeburg
„Uns gibt es, wir sind hier“ – Geflüchtete Frauen in Deutschland erzählen von ihren Erfahrungen
„UNS GIBT ES, WIR SIND HIER“ enthält acht Geschichten. Geschichten, die wütend machen und entmutigen, aber genauso Geschichten, die ermächtigen und aufbauen. Geschichten über die Erfahrungen von Frauen, die in Libyen Opfer von Menschenhandel und zur Prostitution gezwungen wurden; von Flucht vor staatlicher und gesellschaftlicher Unterdrückung in Ägypten, Syrien und dem Iran; von Verfolgung auf Grund von akademischem Aktivismus in der Türkei oder auf Grund von Drogenabhängigkeit in Russland; Frauen, die ihres Rechts auf Selbstbestimmung beraubt wurden; Frauen, die sich der Abschiebung widersetzt haben und täglich gegen Rassismus und rassistische Strukturen in Deutschland kämpfen.
Eine der Hauptforderungen des International Women Space (IWS) ist, dass Frauen das Recht auf Asyl aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung zugestanden wird, ohne, dass sie Angst vor Deportation haben zu müssen. Der IWS ist eine feministische und politisch Gruppe, welche von Migrantinnen und Frauen mit Fluchterfahrung organisiert wird. Hier noch mehr Informationen zum IWS: http://iwspace.de
Präsentation: Denise Garcia Bergt vom IWS
Eintritt frei!
Veranstaltet vom: Arbeitskreis Antirassismus Magdeburg in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. , (un) Sichtbar – Netzwerk für Women* of Color Magdeburg und dem Frauen*Vernetzungstreffen Magdeburg.
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Book presentation
WE EXIST, WE ARE HERE
Tuesday, 29th. January 2019, 06:00 PM
One World House (einewelt haus)
Schellingstr. 3-4
39104 Magdeburg
In English with German, Arabic and Farsi translation.
Kick-off event for a series of events for the 8th of March 2019 coordinated by the Frauen*Vernetzungstreffen Magdeburg
“We exist, we are here” – Refugee Women talk about their experiences
“WE EXIST, WE ARE HERE“ contains eight stories, at times enraging and dispiriting, at times empowering and uplifting. The stories recount women’s experiences of being trafficked through Libya and forced into prostitution; of fleeing state repression and societal oppression in Egypt, Syria and Iran; of being persecuted for academic activism in Turkey, or for drug addiction in Russia; women robbed of their right to self-determination; women who have resisted deportation, and who fight racism and racist structures in Germany every day.
One of International Women Space’s (IWS) main demands is the right of women to be granted asylum on specific gender-persecution grounds, without fear of removal or deportation. The IWS is a feminist political group of migrant and refugee women in Germany. It was formed in 2012 within the occupation of the Gerhart-Hauptmann School in Berlin Kreuzberg. Here more information: http://iwspace.de
Presentation: Denise Garcia Bergt of the IWS
The entry is free!
Organised by: Arbeitskreis Antirassismus Magdeburg in Kooperation with Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., (un) Sichtbar – Netzwerk für Women* of Color Magdeburg“ and Frauen*Vernetzungstreffen Magdeburg
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„ما وجود داريم،ما اینجا هستیم„
زنان پناهنده در آلمان درباره تجارب خود صحبت می کنند
اين عنوان:
„ما وجودداريم،ما در اینجاهستيم“ شامل هشت داستان است. داستان عصبانيت وو دلسردي ،كه فقط داستان است که توانمندسازی مي كند.
داستان هایی درباره تجارب زنان که به قاچاق و فحشا در لیبی مجبور شده اند؛ ويافرار از دولت و سرکوب اجتماعی در مصر، سوریه و ایران؛ ويا آزار و اذیت برای فعالیت های دانشگاهی در ترکیه و یا اعتیاد به مواد مخدر در روسیه؛ ويا زناني كه از حق خود محروم بودند؛ زنانی که از تبعید فرارکرده اند و همچنين روز مبارزه علیه نژادپرستی و تبعیض نژادی در آلمان است.
یکی از خواسته های اصلی فضای بین المللی زنان (IWS) اين است که زنان حق پناهندگی دارندبه دلیل آزار و اذیت مربوط به جنسیت ، بدون اينكه آنها بترسند از تبعید وآزار واذيت
IWS یک گروه حمايت ازحقوق زنان و سیاسی است که توسط زنان و زنان مهاجر با تجربه سازمان یافته است. در اینجا اطلاعات بیشتر در مورد IWS وجود دارد: http://iwspace.de
ارائه دهنده اين طرح: دنیز گارسیا برگت از IWS
ورودی به اين جلسه رايگان است.
تاريخ:سه شنبه؛٢٩/١/٢٠١٩
ساعت:١٨
آدرس:
Schellingstr. 3-4، 39104 Magdeburg
این رویداد به زبان انگلیسی با ترجمه به زبان آلمانی، فارسی و عربی خواهد بود.
04.02.19 Bernburg: Einladung zur Projektvorstellung & Dialog: Wege zu einem sicheren Aufenthalt ohne Asyl“ des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt e.V
Ort: Coffee to Stay, Wilhelmstraße 15, Bernburg
Beginn: 4. Februar 18.30 bis 20.30 (Einlass: 18.00 Uhr)
Am Montag, dem 04.02.2019, werden wir, der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., im Rahmen des Internationalen Stammtisches im Coffee to Stay unser Projekt „Right of Residence – Wege zu einem sicheren Aufenthalt ohne Asyl“ vorstellen. In diesem Projekt informieren wir über Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung abseits des Asyls.
Mit der Veranstaltung am 4. Februar richten wir uns besonders an die ehrenamtlich aktiven Unterstützer*innen, Bündnisse und Initiativen, die sich mit geflüchteten Menschen für ihre Bleiberechte im Salzlandkreis einsetzen.
Ziel ist es, einen kurzen Überblick über die verschiedenen Aufenthaltsmöglichkeiten, über die zuständigen Anlaufstellen und Infomaterialien zu geben.
Darüber hinaus wollen wir mit Ihnen gerne ins Gespräch kommen über die guten und schweren Erfahrungen und Problemstellungen, die Sie im Ehrenamt diesbezüglich machen.
Wir freuen uns auf Ihr & Euer Kommen!
Das RoR Team.
Hinweis: Der Flüchtlingsrat ist keine rechtlich geschulte Beratungsstelle. Wir können Ihnen daher einen ersten Überblick sowie Zugang zu Informationen verschaffen. Jedoch keine tiefer gehende Einzelfallberatung anbieten.
16.02.19 in Halle: Akademisches Symposium zum Gedenken an Dr. Carsten Hörich
16.02.19/ ab 10.00 Uhr /
Hörsaal XXII im AudiMax Universitätsplatz 1, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Als akademischer Lehrer gedenkt Prof. Dr. Winfried Kluth mit weiteren Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern des viel zu früh im Februar 2018 verstorbenen wissenschaftlichen Mitarbeiters und Promovenden Dr. Carsten Hörich. Das akademische Symposium im Flüchtlings- und Migrationsrecht, ausgestaltet im Namen des juristischen Bereichs der Martin-Luther-Universität und der Forschungsstelle Migrationsrecht, greift das nachhaltige Wirken von Dr. Carsten Hörich mit Vorträgen zu wesentlichen Themen und Bereichen seines akademischen Schaffens auf. Neben grundlegenden und aktuellen Fragestellungen im Rückführungsrecht werden auch Aspekte der Mitwirkungspflichten, Sanktionen sowie des Zugangs zu Informationen und Beratung im Asylverfahren behandelt. Die von Prof. Dr. Winfried Kluth betreute Dissertation mit dem Titel „Abschiebungen nach europäischen Vorgaben, Die Auswirkungen der Rückführungsrichtlinie auf das deutsche Aufenthaltsrecht“ 1 wurde 2015 veröffentlicht. Als Mitglied der Forschungsstelle Migrationsrecht (FoMiG) in Halle (Saale) sowie als Fachreferent und Autor zahlreicher Fachpublikationen im Bereich Migrationsrecht, widmete er sich auch praktischen Fragestellungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dabei ging sein Wirken über die Analyse und Bewertung des bestehenden Rechtsrahmens hinaus. So war er als Ideengeber und Autor stets an der Fortentwicklung des Rechts interessiert und wesentlich am „Halleschen Entwurf zur Neuordnung der Dogmatik des Aufenthaltsrechts“ 2 beteiligt, dessen Veröffentlichung er leider nicht mehr erleben kann. Der Entwurf hebt sich deutlich von den übrigen aktuellen Vorschlägen für eine Einwanderungsgesetzgebung ab, die sich durchweg innerhalb der bestehenden Dogmatik des Ausländerrechts, einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, bewegen. Der „Hallesche Entwurf“ verfolgt das Ziel einer konsequenten Neuordnung: Er basiert auf einem grundsätzlichen Recht auf Einreise und Aufenthalt, welches nur aus bestimmten Anlässen eingeschränkt werden kann. Das bisherige System der nach Aufenthaltszwecken differenzierenden Titel wird aufgegeben, nicht aber das Ziel, die Zuwanderung zu steuern. Der Vorschlag macht sich die Vorgaben des Völker- und Europarechts zu eigen und zielt zugleich auf eine Vereinfachung des Zuwanderungsrechts und damit mehr Transparenz und Rechtssicherheit.
Im Anschluss an das Gedenksymposium wird in einer Abendveranstaltung das Buch „Hallescher Entwurf zur Neuordnung der Dogmatik des Aufenthaltsrechts“ (Mohr Siebeck, 2019) unter Mitwirkung der Autorinnen und Autoren vorgestellt, an dem Carsten bis zuletzt mitgewirkt hat und dessen Fertigstellung und Veröffentlichung er leider nicht mehr erleben
durfte.
Anmeldungen bis zum 8 Februar 2019 an: melissa.linke@jura.uni-halle.de
(Bei der Anmeldung auch die Teilnahme an der Abendveranstaltung angeben)
23.02-24.02.19 in Magdeburg: Einführung Mental Health & Rassismus
Im Februar 2019 wird anlässlich des Black History Month zum zweiten Mal eine vielfältige Veranstaltungsreihe in Magdeburg durchgeführt.
Die Veranstalterin ist die Initiative „(un) Sichtbar – Netzwerk für Women* of Color Magdeburg“ in Kooperation mit verschiedenen Akteurinnen der soziokulturellen, feministischen und politischen (Bildungs)Arbeit.
Dazu gehört auch der Workshop: „Einführung Mental Health & Rassismus“
Samstag und Sonntag, 23.02. -24.02. 2019/ Samstag 10-18Uhr/Sonntag 10-16Uhr/ Magdeburg
Fragen im Rahmen des Workshops sind: Was ist Mental Health? Wie kann sich Rassismus auf meine psychologische Gesundheit auswirken?
Was kann ich tun, damit es mir gut geht – in einem rassistischen Umfeld?
Es geht darum, Mental Health zu verstehen, ernstzunehmen, und einen selbstgesteuerten, eigenen Umgang damit zu finden.
Trainerin: Quynh-Nhu Tran
Der Veranstaltungsort wird erst nach der verbindlichen Anmeldung bekannt gegeben.
Kinderbetreuung und Sprachmittlung können auf Anfrage organisiert werden.
Verbindliche und schriftliche Anmeldung erforderlich bis zum 14.02.2019.
Kontakt: empowermentmd@posteo.de Facebook: unSichtbarMagdeburg
Die Teilnahme ist kostenfrei!
Der Workshop wird in Kooperation mit der Mobilen Opferberatung rechter und rassistischer Gewalt durchgeführt.
28.02.19 in Magdeburg: Lesung „Vertrauen, Kraft & Widerstand – Kurze Texte und Reden von Audre Lorde“ mit Pasquale V. Rotter
8.02.18/ 19Uhr/ Volksbad Buckau
Die Lesung wird in Kooperation mit dem Frauenzentrum Courage, dem Amt für Gleichstellungsfragen und dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. durchgeführt.
Der Eintritt ist auf Spendenbasis !
Weiteres: https://www.facebook.com/events/2242054359385556/
Bildung
Du hast keine Chance. Nutze Sie! Wie das Bildungspotenzial geflüchteter Jugendlicher zerstört wird
Die 3+2-Regelung vom August 2016 sollte Auszubildenden und deren Betrieben eine Aufenthaltsgarantie von mindestens fünf Jahren gewähren, die Nachwuchslücke der Wirtschaft füllen und geflüchtete Jugendliche schnell in den Arbeitsmarkt integrieren. Im Gegensatz zu diesen Zielen entstehen, da nach der sogenannten Bleibeperspektive und dem damit verbundenen Beschäftigungsverbot differenziert wird, bereits in den Schulen große Unsicherheiten, die Bildungs- und Arbeitsmarktpotenziale.
In Bayern gilt seit 2011 eine Berufsschulpflicht, beziehungsweise ein Recht auf Schule auch für jugendliche Geflüchtete bis zum Alter von 21. Jungen Erwachsenen bis 25 Jahren wird es ebenfalls ermöglicht, einen Schulabschluss nachzuholen. Bayern war damit ein Vorreiter für das umfassende Lernen junger Geflüchteter in Schulen. Eine Erfolgsgeschichte, die unter anderem der jahrelangen Lobbyarbeit lokaler Flüchtlingsorganisationen und Bildungseinrichtungen geschuldet ist. Wichtig waren und sind hier auch die Forderungen von IHK (Industrie- und Handelskammer) und HWK (Handwerkskammer), die händeringend nach Auszubildenden für kleine und mittlere Betriebe suchen. Erfolgreiche Ausbildungsverläufe im dualen System haben gezeigt, dass Jugendliche, die auf ihrer Flucht vor Gewalt, Krieg oder Hoffnungslosigkeit in Bayern gelandet sind, teilweise die manchmal dramatische Nachwuchslücke in der regionalen Wirtschaft ausfüllen können.
So wurden im Rahmen des Berufsschulsystems Berufsintegrationsklassen eingerichtet, ergänzt durch das seit vielen Jahren bestehende Angebot freier Träger. Junge Geflüchtete erhalten intensiven Deutschunterricht und werden in den klassischen Schulfächern auf den Mittelschulabschluss sowie in Ausnahmefällen auch auf den höherwertigen Qualifizierenden Schulabschluss („Quali“) vorbereitet. Ziel für die meisten Jugendlichen ist der gelungene Übergang in die Ausbildung. In München gibt es aktuell drei große Anbieter: Die Berufsschule an der Balanstraße, die Schlauschule und das Projekt FlüB&S der Münchner Volkshochschule.
Zum ganzen Artikel: http://www.hinterland-magazin.de/wp-content/uploads/2019/01/hinterland-magazin-HL40-12.pdf
Fachgespräch: Migration und Integration in Sachsen-Anhalt
Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. lädt zum Fachgespräch ins Roncalli-Haus ein. Es soll Bilanz aus 25 Jahren Asylverfahrensberatung gezogen und ein Ausblick in die Zukunft gehalten werden.
17. Januar.2019/ 14Uhr/ Roncalli-Haus, Max-Josef-Metzger-Str. 12/13
Seit 25 Jahren bietet der Caritasverband Asylverfahrensberatung in Sachsen-Anhalt an. Dies ist Anlass, das Engagement in diesem Flüchtlingsbereich zu reflektieren, flüchtlingspolitische Historien und Perspektiven zu diskutieren und den Mitarbeiter*innen für ihren Einsatz zu danken. Dies wird unter dem Titel „Caritas meets Politics“ u.a. zusammen mit Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), und der Staatssekretärin und Integrationsbeauftragten der Landeregierung Susi Möbbeck (SPD) erfolgen.
Aus Gründen der Planung wird um Anmeldung per Mail gebeten: kontakt@caritas-magdeburg.de
Bundesweiten Vorbereitungstagung zur Interkulturellen Woche am 15. und 16. Februar 2019 in Berlin
Am 15. und 16. Februar findet in Berlin-Spandau die bundesweite Vorbereitungstagung zur Interkulturellen Woche unter dem Motto „Zusammen leben, zusammen wachsen.“ statt.
In mehren Arbeitsgruppen und Podien werden insbesondere für in der Asylarbeit engagierte Menschen relevante Themen angesprochen: Wie lassen sich auf europäischer Ebene Werte verteidigen und Menschen schützen? Welche Bedingungen braucht es, um Teilhabe zu ermöglichen und zu verbessern? Wie gehen Gemeinden, die Kirchenasyl praktizieren, mit dem Spannungsverhältnis zwischen Schutz und Abschiebung um?
Es besteht die Möglichkeit, mit prominenten Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Kultur ins Gespräch zu kommen. So wird z.B. Mo Asumang nicht nur eine Kurzfassung des Films „Die Arier“ präsentieren, sie steht danach auch für eine Diskussion zum Thema „Rassismus“ zur Verfügung.
Prof. Dr. Ahmad Milad Karimi wird über seine Erfahrungen als Flüchtling im Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Wandel durch Flucht und Migration Auskunft geben und ist an einem Austausch mit den Teilnehmenden interessiert.
Auch die Staatsministerin Annette Widmann-Mauz und Dr. Naika Foroutan sind dabei und stellen sich der Diskussion.
In den Arbeitsgruppen können Themen vertiefend besprochen werden. Beim Samstagsforum besteht erstmalig die Möglichkeit, sich konkret über Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf den Tag des Flüchtlings und die Interkulturelle Woche auszutauschen.
Die Anmeldung ist unter: http://www.interkulturellewoche.de/Vorbereitungstagung_2019 möglich.
Aufrufe und Kampagnen
02.02.19 in Berlin: Demo für Familiennachzug
Samstag, 02.02.19/ 13 – 17Uhr/S-BHF Friedrichstraße, Berlin
Die Demonstration beginnt am ‚Tränenpalast‘ neben dem S-Bahnhof Friedrichstraße. Dort war bis Ende 1989 ein Grenzbahnhof zwischen der DDR und der BRD. Viele Familien haben unter dieser Grenze gelitten. Wir gehen zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, am Brandenburger Tor und dem Bundestag vorbei zum Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Dort wird die Abschlusskundgebung gemacht.
Our demonstration begins beside the ‚Tränenpalast‘ next to the S-Bahn station Friedrichstraße. There was until the end of 1989, a border station between the GDR and the FRG. Many families have suffered from this border. We will go to the Federal Ministry for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth, pass the Brandenburg Gate and the Bundestag and go to the Federal Ministry of the Interior, for construction and homeland. There we will hold our final speeches.
تبدأ مظاهرنا بجانب „Tränenpalast“ بجوار محطة S-Bahn Friedrichstraße. كان هناك حتى نهاية عام 1989 ، وهي محطة حدودية بين جزأين من ألمانيا. عانت العديد من الأسر من هذه الحدود. سوف نذهب إلى الوزارة الاتحادية لشؤون الأسرة وكبار المواطنين والمرأة والشباب. تمريرة بوابة براندنبورغ والبوندستاج والذهاب إلى وزارة الداخلية الاتحادية ، للبناء والوطن. هناك سوف نعقد خطبنا النهائية.
Gemeinsam für Familiennachzug und Grundrechte!
سويا. لم الشمل والحقوق الأساسية!
Together for family reunification and fundamental rights!
همه باهم برایِ حقِ پیوستنِ اعضایِ خانواده و حقوقِ بنیادین!
Ensemble pour la réunification familiale et les droits fondamentaux!
Am 1. Februar 2018 hat die Mehrheit der Abgeordneten des deutschen Bundestags entschieden, den Familiennachzug für die Familienangehörigen von subsidiär geschützten Flüchtlingen bis zum 1.August 2018 weiter auszusetzen und bis dahin ein neues Gesetz zur Regelung des Familiennachzugs zu machen. Die meisten Abgeordneten der SPD stimmten dem zu, damit die SPD zusammen mit der CDU/CSU eine Regierungskoalition werden konnte. Diese Regierungskoalition verabschiedete am 15. Juni 2018 das ‚ Familiennachzugsneuregelungsgesetz. Dieses Gesetz ist seit 01.08. 2018 in Kraft: Aus den Visumsanträgen von Familienangehörigen von Geflüchteten mit subsidiärem Schutzstatus sollen 1000 Personen pro Monat ausgewählt werden, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Damit wurde aus dem Recht auf Familiennachzug ein willkürliches Gnadenrecht.
Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Das Antragsverfahren ist kompliziert und mehrstufig und die beteiligten Behörden bearbeiten die Anträge so langsam, dass noch nicht einmal diese 1000 Menschen pro Monat einreisen können. Bis Ende Dezember wurden nur 2612 Visa ausgegeben. Das entlarvt das Gesetz als Instrument, um Familiennachzug zu verhindern.
Gleichzeitig verhindern Gesetze und bürokratische Hürden auch bei vielen anderen Familien ihr Zusammenleben, zum Beispiel indem für den Familiennachzug Dokumente verlangt werden, die Flüchtlinge aus vielen Ländern nicht beschaffen können.
Es macht uns wütend, dass die deutsche Regierung und das Asyl- und Aufenthaltsrecht Rechte von Flüchtlingen missachten. Wir wollen ein uneingeschränktes Recht auf Bildung, das Recht auf Sicherheit und ein Leben ohne Verfolgung. Wir wollen Respekt für alle Formen von Familie und das Recht auf Zusammenleben mit unseren Familien, wir fordern eine Arbeitserlaubnis, menschenwürdige Unterkünfte mit Privatsphäre und Bewegungsfreiheit.
Mit einer Demonstration in Berlin am 2. Februar und dezentralen Aktionen in anderen Städten Deutschlands am 1. und 2. Februar soll gezeigt werden, dass gemeinsam weiterhin gegen dieses Thema protestiert wird, bis Grund- und Menschenrechte endlich für alle gelten.
Gastgeber ist: Wir forden: Familiennachzug für Alle!
Facebook: https://www.facebook.com/events/2149983148397538/
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Informationen und Arbeitshilfen
Broschüre: Der Asylfolgeantrag
Die Neuerscheinung „Der Asylfolgeantrag“ erläutert die Voraussetzungen, die zu beachten sind, wenn nach Abschluss eines Asylverfahrens ein neuer Asylantrag gestellt werden soll. Daneben wird der Ablauf des Folgeverfahrens behandelt. Die Broschüre bietet somit eine Hilfestellung für die Beratungspraxis, wenn es um die Frage geht, unter welchen Umständen ein Asylfolgeantrag möglich und sinnvoll ist.
Das Gesetz sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, dass auch nach Abschluss eines früheren Asylverfahrens ein Asylfolgeantrag gestellt werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn sich neue Gründe ergeben haben, die sich positiv auf die Anerkennungschancen auswirken und die im früheren Verfahren nicht vorgebracht werden konnten. Allerdings wurden im Gesetz auch hohe Hürden errichtet, an denen ein Folgeantrag schon scheitern kann, bevor es überhaupt zu einem neuen Asylverfahren kommt.
Die Broschüre erläutert vor diesem Hintergrund die formalen und rechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Folgeverfahren eröffnet wird. Daneben wird der Ablauf des Verfahrens erläutert und es wird auf die Rechtsstellung von Personen eingegangen, die einen Folgeantrag gestellt haben.
Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit dem Zweitantrag (nach abgeschlossenem Asylverfahren in einem anderen Staat) sowie mit dem isolierten Wiederaufgreifensantrag, mit dem Abschiebungsverbote nach §60 Abs. 5 und 7 AufenthG geltend gemacht werden können.
Die Broschüre wurde herausgegeben vom Deutschen Roten Kreuz und dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V.
https://www.asyl.net/view/detail/News/asylfolgeantrag2018/
Broschüre: neue Ausgabe der „informationen der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt“
Die aktuelle Winterausgabe der „informationen der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt“ Nr. 55 ist mit dem Schwerpunkt „#unteilbar – Solidarität statt Ausgrenzung“ erschienen. Die Doppelausgabe bietet einen Rückblick auf das Jahr 2018, in dem rassistische Mobilisierungen und Angriffe auf die Demokratie die Gesellschaft weiter polarisiert haben aber auch deutlich wurde, dass Solidarität eine wirkungsmächtige Antwort sein kann.
Die „informationen der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt“ erscheinen viermal im Jahr. Neben den Inhalten zum Schwerpunktthema enthalten sie eine fortlaufende Chronik politisch rechts motivierter Angriffe in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2018 in den Randspalten.
Rechtsgutachten und Informationsblätter zu Bleiberechtsregelungen und weiteren Aufenthaltsmöglichkeiten – Infoblätter in 6 verschiedenen Sprachen
Gutachten zu Bleiberechtsregelungen und weitere Aufenhaltsmöglichkeiten:
Teil 1 – Perspektiven der praktischen Anwendung von Bleiberechtsregelungen durch die Ausländerbehörden
Teil 2 – Durchsetzung von Bleiberechten für die Betroffenen
Von Dipl. lur. Oliver Wolf
[Redaktionsschluss Juni 2018, Veröffentlichung Dezember 2018]
Informationsblätter nach § 25a AufenthG [Bleiberecht für gut integrierte Kinder und Jugendliche]
DE – Deutsch
EN – Englisch
FR – Französisch
DA/FA – Dari/Farsi
BO/HR/RS – Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
HI – Hindi
nach § 25b AufentG [Bleiberecht für gut integrierte Erwachsene]
DE – Deutsch
EN – Englisch
FR – Französisch
DA/FA – Dari/Farsi
BO/HR/RS – Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
HI – Hindi
nach § 25.5 AufenthG [Aufenthalt aus humanitären Gründen]
DE – Deutsch
EN – Englisch
FR – Französisch
DA/FA – Dari/Farsi
BO/HR/RS – Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
HI – Hindi
nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG [Ausbildungsduldung]
DE – Deutsch
EN – Englisch
FR – Französisch
DA/FA – Dari/Farsi
BO/HR/RS – Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
HI – Hindi
Videoclips zu den Aufenthaltstiteln nach § 25 a, § 25 b in verschiedenen Sprachen
Clip [Deutsch]
Clip [Englisch]
Clip [Hindi]
Clip [Bosnisch]
Clip [Französisch]
Clip [Dari/Farsi] – Veröffentlichung im Januar 2019 geplant
Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. hat eine Arbeitshilfe „Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges“ herausgegeben. Sie soll dabei helfen, alle für diese wichtige Entscheidung wesentlichen Faktoren zu kennen und im Einzelfall richtig zu entscheiden.
Außerdem finden Sie noch eine Arbeitshilfe zum Familiennachzug aus Eritrea:
Stellenausschreibungen
Schulsozialarbeiter*in für Familienkompetenzzentrum in Halle
Für die Tätigkeit einer*s Schulsozialarbeiter*in suchen die Franckeschen Stiftungen zu Halle zum 1. März 2019 eine sozialpädagogische Fachkraft. Es handelt sich um eine bis Jahresende befristete Teilzeitstelle.
Die Angebote der Schulsozialarbeit richten sich an die Schüler*innen der Grundschule August-Herrmann Francke sowie das Lehrkollegium. Das Projekt ist Teil des Familienkompetenzzentrums für Bildung und Gesundheit und ist eingebunden in das vielfältige Profil der Franckeschen Stiftungen.
Voraussetzungen:
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich Erziehungswissenschaften, Sozialarbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung bzw. einer Bescheinigung einer für Gesundheit und Soziales zuständigen obersten Landesbehörde über die Gleichwertigkeit von Fähigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der Sozialarbeit und Sozialpädagogik
Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in sozialpädagogischer Kleingruppenarbeit und Prävention,
Interesse an und Fähigkeit zur Kooperation mit anderen Einrichtungen der Franckeschen Stiftungen sowie mit weiteren Jungendhilfeangeboten
Fähigkeit zur Konfliktlösung, interkulturelle Kompetenz, Teamfähigkeit und Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
Berufserfahrung in der sozialpädagogischen Beratung von Kindern und deren Familien wünschenswert
Geboten werden:
Vergütung nach TV-L, Entgeltgruppe 9
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden
Bewerbungsschluss ist der 24. Januar 2019.
Franckesche Stiftungen Halle
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)
Fon: 0345.212 74 00
Web: http://www.francke-halle.de
Erzieher*in für Integrative Tagesgruppe in Bitterfeld
Die Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH sucht zum 1. April 2019 eine*n Erzieher*in für die Integrative Tagesgruppe in Bitterfeld. Die Einstellung erfolgt befristet bis 31. Mai 2020.
Aufgaben:
Familienunterstützende und begleitende Hilfen in Gruppen- und Einzelarbeit nach §32 SGB VIII
Gestaltung des Gruppenalltages auf der Grundlage der geltenden Konzeption
Zielgerichtete und geplante Erziehung von Kindern und Jugendlichen und die ganzheitliche Arbeit mit den Familiensystemen im Rahmen eines Bezugserziehungssystems
Stabilisierung der Familien durch gezielte Förderung vorhandener Stärken und Ressourcen
Voraussetzungen:
Staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder vergleichbarer Abschluss Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Führerschein Klasse B
Geboten werden:
Teilzeitstelle (29-35 Stunden wöchentlich, flexibel)
Vergütung nach dem PARITÄTISCHEN Entgelttarifvertrag
Bewerbungen können bis zum 15. Februar 2019 eingereicht werden.
Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH
Erziehungshilfeverbund Anhalt
Querweg 24
06849 Dessau-Roßlau
Fon: 0340.870 18 92
Web: http://www.psw-jugendhilfe.de
Berater*in für das Projekt Entknoten
Das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e. V. sucht zum 01.02.2019 eine*n Berater*in für das Projekt ENTKNOTEN, Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus und Diskriminierung, am Standort Magdeburg.
Die Aufgabenschwerpunkte sind unter anderem die Beratung in Diskriminierungsfällen mit dem Schwerpunkt rassistischer Diskriminierung sowie die Organisation von Empowerment-Workshops und Informationsveranstaltungen.
Bewerber*innen sollten Erfahrung in den Bereichen Rassismus, Diskriminierung und Empowerment mitbringen. Die Bezahlung erfolgt nach TVÖD E 10.
Die Stelle hat einen Arbeitsumfang von 40 Wochenstunden und ist aus fördertechnischen Gründen zunächst bis 31.12.2019 befristet.
Bewerbungen können bis zum 18.01.2019 eingereicht werden.
Mika Kaiyama Referentin
Schlossplatz 3 06844 Dessau-Roßlau
Web: mika.kaiyama@lamsa.de
Meinungen und Meldungen
Muskeln statt Köpfe
Der Zugang zu Bildung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) setzt sich seit 1998 für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ein. Vereinsziel ist, dass junge Geflüchtete ohne Angst, Ausgrenzung und Diskriminierung aufwachsen können und die gleichen Rechte wie alle anderen jungen Menschen erhalten. Ein Gespräch mit Tobias Klaus über das geplante Zuwanderungsgesetz und die Bildungschancen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.
Das im Koalitionsvertrag beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll zeitnah verabschiedet werden. Nun sind erste Ergebnisse der Einigung zwischen Union und SPD öffentlich geworden. Was wird sich künftig ändern?
Der Entwurf ist ein angstgetriebener Kompromiss, bei dem sich in weiten Teilen die Hardliner aus dem Innenministerium durchgesetzt haben. Für den Asylbereich sind die geplanten Änderungen bei der Ausbildungsduldung und die Einführung einer neuen Beschäftigungsduldung relevant. Geplant ist, dass geduldete Schutzsuchende, die seit mindestens eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und ihren Lebensunterhalt vollständig sichern können, eine sogenannte „Beschäftigungsduldung“ erhalten. Die Hürden sind also sehr hoch. Alleinerziehende oder andere Personen, die nur in Teilzeit arbeiten können, werden von dieser Regelung komplett ausgeschlossen. Schüler*innen und Studierende bleiben komplett außen vor. Es würden aber auch gutverdienende Fachkräfte, die Teilzeit arbeiten und dennoch ihren Lebensunterhalt vollständig sichern, ausgeschlossen. Ebenso vollzeitarbeitende Geringverdienende in Städten mit sehr hohen Lebenshaltungskosten. Regelungen, die ansonsten üblich sind, welche Ausnahmen bei der Lebensunterhaltssicherung für Alleinerziehende, Schüler*innen, Studierende, alte und kranke Menschen ermöglichen, sucht man vergebens.
Zum ganzen Artikel: http://www.hinterland-magazin.de/wp-content/uploads/2019/01/hinterland-magazin-HL40-18.pdf
Solidarische Städte in Italien – Neapels Bürgermeister sichert Aufnahme zu, Palermos Bürgermeister Orlando „Unser Hafen ist offen!“
„Platz für zehn Millionen“
Der derzeit meinungsstärkste Gegenpol zu Salvinis Kampf gegen „die Invasion“ ist Leoluca Orlando, 71 Jahre alt, zum fünften Mal zum Bürgermeister von Siziliens Hauptstadt Palermo gewählt. Für den einstigen Christdemokraten, heutigen Parteilosen ist die Schließung der Mittelmeerroute und der europäischen Außengrenzen „eine menschliche Katastrophe“. 2015 hat er eine „Charta für Palermo“ geschrieben, nach der jeder Mensch, der nach Palermo kommt, automatisch Bürger der Stadt wird. In ganz Italien und ganz Europa sollte es ein Bleiberecht für jede und jeden geben, der sich „zu uns gerettet hat“, findet er. Europa habe Platz „für mindestens zehn Millionen neue Menschen, die alle neue Impulse und neue Ideen mit sich bringen“.
Positives Beispiel Palermo
Und natürlich könnten die Menschen auf den Flüchtlingsbooten vor Malta gern nach Palermo kommen, hat er in den letzten Tagen in Videobotschaften und Aufrufen verkündet: „Unser Hafen ist offen!“
Zum ganzen Artikel:
„Perspektive Heimat“? Die neue Verbindung von Entwicklungspolitik und Rückkehrmaßnahmen für abgelehnte Asylsuchende
Seit 2017 ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Teil der deutschen Rückkehrpolitik. Das Programm „Perspektive Heimat“ soll unter anderem die Reintegration abgelehnter Asylbewerberinnen und -bewerber in ihren Herkunftsländern fördern. Der Verdacht, dass die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit zur Erfüllungsgehilfin einer restriktiven Rückkehrpolitik avanciert, ist nach knapp zwei Jahren Programmlaufzeit allerdings keineswegs aus der Welt.
Die Ausreisezahlen abgelehnter Asylsuchender zu erhöhen, ist fester Bestandteil der deutschen Migrationspolitik. Neben der Überwindung sogenannter Vollzugsdefizite bei Abschiebungen soll das vor allem durch Maßnahmen „freiwilliger Rückkehr“ geschehen: Förderprogramme werden ausgebaut, staatliche Rückkehrberatungen an Ausländerbehörden etabliert und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert schon bei der Asylantragsstellung darüber, auf welche Weise die Rückkehr ins Heimatland gefördert werden kann.
Diese ordnungspolitischen Maßnahmen entwickelt in Deutschland federführend das Bundesinnenministerium (BMI). Aber auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist zum Akteur der deutschen Rückkehrpolitik geworden. „Kohärenter Ansatz“, nennt das die Bundesregierung, von einer „gemeinsamen Rückkehrinitiative“ ist die Rede: Das BMI soll sich um die Rückkehr kümmern, das BMZ um die Reintegration. Die „Rückkehr in Würde“ wurde damit in den letzten Jahren einer der Lieblingsbegriffe der deutschen Politik der geförderten Rückkehr.
Ziel des Beitrags ist eine kritische Bestandsaufnahme dieser migrationspolitischen Entwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung der Maßnahmen des BMZ sowie der Frage, wie kohärent eine „gemeinsame Rückkehrinitiative“ zwischen Ordnungs- und Entwicklungspolitik gestaltet werden kann bei grundsätzlich sehr verschiedenen Sachzwängen der Ressorts.
Zum ganzen Artikel: https://fluechtlingsforschung.net/perspektive-heimat-die-neue-verbindung-von-entwicklungspolitik-und-ruckkehrmasnahmen-fur-abgelehnte-asylsuchende/
Rückkehrförderung als Lotterie
Die Werbung für das Rückkehrprogramm „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ wird zu recht kritisiert. Das verstellt aber den Blick auf Wichtigeres. Ein Gastbeitrag.
Groß war der Aufschrei der vergangenen Tage über die Plakatkampagne des Bundesinnenministeriums für das Programm „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“, einem Wohnkostenzuschuss für Migrantinnen und Migranten, die in ihre Heimat zurückkehren wollen oder vielmehr sollen. Groß war damit der Aufschrei über ein Programm, das in dieser Form keineswegs neu ist: Bereits Ende 2017 wurde es für drei Monate aufgelegt; gleicher Name, gleiche Konditionen. Kritisiert wird jetzt vor allem, dass die Zielgruppe der 500.000 Euro teuren Kampagne vollkommen unklar ist. Auf seiner Homepage stellt das Ministerium klar: Es geht hier um Ausreisepflichtige, also um abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
„Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ ist allerdings nicht mehr als eine zahlenmäßig wenig bedeutsame, nun aber sehr sichtbare Komponente einer viel umfangreicheren Strategie von Bund und Ländern zur Erhöhung der Rückkehrbereitschaft von Menschen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde.
„Integriertes Rückkehrmanagement“ nennt die Bundesregierung diese Strategie. Es geht vor allem darum, dass Anreize zu einer sogenannten „freiwilligen Rückkehr“ so früh wie möglich im Asylprozess gesetzt werden. Maßgeblich steht dafür das Programm, in das „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ eingebettet ist: „Starthilfe Plus“. Diese Rückkehrprämie wurde 2017 aufgelegt und beinhaltet die kritikwürdige Besonderheit, dass die Höchstförderung von 1.200 Euro nur erhält, wer auf sein Asylverfahren verzichtet. Dazu müssen Asylsuchende einwilligen, dass sie einen Asylantrag erst gar nicht stellen oder aber zurückziehen und auf Rechtsmittel verzichten. Wer innerhalb der Ausreisefrist nach Ablehnung des Antrags geht, erhält nur 800 Euro weniger.
Zum ganzen Artikek: https://www.tagesspiegel.de/politik/asylpolitik-rueckkehrfoerderung-als-lotterie/23714398.html
Afghanistan: Bundesregierung muss Sicherheitslage realistisch bewerten
PRO ASYL: 6 von 10 BAMF-Ablehnungen zu Afghanistan werden von Gerichten kassiert
Die Bundesregierung darf die Lage in Afghanistan nicht weiter schönreden. Eine von PRO ASYL erstellte interaktive Karte zeigt, dass in jüngster Zeit fast alle Landesteile Schauplätze von Kämpfen, Anschlägen oder Gewalttaten anderer Art waren. Die afghanische Regierung ist in weiten Teilen des Landes zu einem Schutz der Bevölkerung längst nicht mehr in der Lage. Die Taliban verüben nicht nur immer wieder tödliche Anschläge in Kabul und anderen urbanen Zentren; in vielen Landesteilen übernehmen sie zunehmend die Kontrolle und in anderen Landesteilen fordern sie die afghanische Armee mit Offensiven größerer Verbände heraus. Eine inländische Zufluchtsalternative, wie vom BAMF gern in den Raum gestellt, gibt es faktisch nicht.
PRO ASYL fordert: Das Bundesamt muss die Entscheidungspraxis zu Afghanistan der Realität anpassen. Asylanträge dürfen nicht länger unter der Annahme abgeschmettert werden, es gebe sichere Gebiete. Es ist skandalös, dass die Verwaltungsgerichte in den ersten neun Monaten des Jahres 2018 rund zwei Drittel (58%) aller BAMF-Entscheidungen zu Afghanistan korrigieren mussten. PRO ASYL fordert, dass das Bundesamt korrekte Entscheidungen seriös und sachkundig trifft und es nicht den Verwaltungsgerichten überlässt, den angemessenen Schutz zu gewähren.
In 67.000 aktuell noch anhängigen Klageverfahren afghanischer Asylsuchender könnte das Bundesamt seine eigenen Entscheidungen nochmals prüfen und ändern. Diese »Qualitätsoffensive« würde die Verwaltungsgerichte deutlich entlasten; betroffene Asylsuchende bekämen Schutz und müssten nicht über Monate und teils Jahre in Ungewissheit leben.
Mit der hohen Zahl der Fälle, in denen die Gerichte die Fluchtgründe anders beurteilen, erhält das BAMF die Quittung für die mangelhafte Aufklärung von Fluchtgründen, für schlechte Anhörungsqualität und pauschalisierende Ablehnungsbegründungen. Dennoch wird im Amt die aus Zeiten des Innenministers de Maizière stammende Linie, es gebe sichere Gebiete, unbeirrt fortgesetzt – auf Kosten der Gerichte und zu Lasten der Betroffenen.
PRO ASYL fordert zudem erneut die Einstellung aller Abschiebungen nach Afghanistan. Nicht nur die Bundesregierung, auch die Länder sind Teil des Problems, indem sie mit Abschiebungen in ein kriegserschüttertes Land die harte Abschiebepraxis zum Teil mittragen.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert und gefördert durch: