PM | Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

PRESSEMITTEILUNG
Magdeburg, 30.11.2018

Für ein Einwanderungsgesetz, das den Namen verdient!

Flüchtlingsräte und Verbände kritisieren Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Gemeinsame Stellungnahme als PDF-Datei
Referentenentwurf als PDF-Datei

Bildungsträger, Flüchtlingsräte, PRO ASYL, Paritätischer Gesamtverband und Bundesfachverband umF kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Stand 26.11.2018).

Die Bundesregierung will mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch die Potentiale von geflüchteten Menschen stärker nutzbar machen. Dieses Ziel wird mit dem Referentenentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz verpasst: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthält der Entwurf vor allem erhebliche Verschlechterungen für die Integration schutzsuchender Menschen. »Mit den nun im Entwurf vorgelegten gesetzlichen Änderungen wird weder Rechtssicherheit noch Klarheit geschaffen, humanitäre Aspekte geraten vollkommen außer Acht.«, konstatiert Stefanie Mürbe für den Flüchtlingsrat.

Der Entwurf mit Stand 26.11.2018 sieht vor, dass

  • die Regelungen zur Ausbildungsduldung überarbeitet (neuer § 60b AufenthG),
  • die Arbeitsverbote ausgeweitet (§ 60a Abs. 6 AufenthG),
  • sowie eine „Beschäftigungsduldung“ eingeführt werden sollen (§ 60c AufenthG).

Kurz gefasst bezieht sich die Kritik auf die folgenden Punkte:

  • Es bleibt bei der Ausbildungsduldung, die dem Namen nach die Abschiebung nur aussetzt. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung wird wieder nicht geschaffen. Unsicherheit bei Auszubildenden wie Arbeitgeber*innen bleibt bestehen.
  • Die vorgesehene Beschäftigungsduldung wiederum weist hohe Hürden auf, die die wenigsten Menschen überwinden werden können. Genau wie bei der Ausbildungsduldung bleibt die Abschiebung nur ausgesetzt, Menschen werden bewusst in einem prekären Status gehalten.
  • Eine Reform der Ausbildungsförderung für Geflüchtete bleibt aus. Die Forderung: alle Auszubildenden, Studierenden und Schüler*innen mit unsicherem Aufenthaltsstatus sollen Anspruch auf BAföG-Leistungen, Berufsausbildungsbeihilfe und weitere aufstockende Leistungen erhalten.

»Wir appellieren an die zuständigen Ministerien und Abgeordneten, sich für eine deutliche Verbesserung der aktuellen Vorschläge einzusetzen.«, so Mürbe vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt.

Liste der unterzeichnenden Organisationen:

Annelie Buntenbach als Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bundesfachverband unbegleitet minderjähriger Flüchtlinge e.V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Pro Asyl e.V. , Sächsischer Flüchtlingsrat e.V., AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V., Flüchtlingsrat Baden-Württemberge.V., Flüchtlingsrat Brandenburg e.V., Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V., Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft (BBAG) e.V., Diakonie Thüringen gGmbH, Gesellschaft für nachhaltige Regionalentwicklung und Strukturforschung e.V., Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH, Produktionsschule Moritzburg gGmbH, Verbund für Soziale Projekte gGmbH Schwerin.

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