PK am Flughafen Leipzig / Halle: Abschiebung nach Afghanistan – unmenschlich und unbeobachtet. Abschiebungsbeobachtung jetzt!

Am 13. November wird ab dem Flughafen Leipzig / Halle eine Abschiebung nach Afghanistan stattfinden. Die Kritik an dieser Praxis ist bekannt, an diesem Flughafen entzündet sie sich aber auch an dem Ort, an dem die Abschiebung vollzogen wird. Eine Abschiebungsbeobachtung ist dort nicht vorhanden, aber dringend geboten. Umso mehr, als dass der Vollzug der Abschiebungshaft in Dresden beginnt und in Dessau eine weitere Haftanstalt geplant ist. Der Forderung nach einer Abschiebungsbeobachtung wird durch eine Stellungnahme untermauert, in welcher die Abschiebebeobachterin Dalia Höhne vom Flughafen Düsseldorf fundiert darlegt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen. Die Auffassung des Sächsischen Staatsministerium des Inneren, dass die Beobachtung durch die Flughafenseelsorge gewährleistet werde, kann so nicht aufrechterhalten werden.

Die Kritik an den Abschiebungen nach Afghanistan sowie die Vorstellung der Stellungnahme erfolgt auf einer Pressekonferenz am Flughafen Leipzig / Halle. Sie wurde von den folgenden Initiativen und Organisationen unterzeichnet: Aktionsnetzwerk Protest LEJ, Bon Courage e.V., Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt e.V., Gefangenengewerkschaft / Bundesweite Organisation, Helferkreis Neukirch, Initiativkreis Menschen.Würdig, Leipzig, Kontaktcafé für Geflüchtete im AZ Conni, Dresden, Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Auf der Konferenz am 13. November um 11 Uhr werden

  • Yasou Akeda, Aktionsnetzwerk Protest LEJ
  • Mark Gärtner, Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Marco Santos, Gefangenengewerkschaft / Bundesweite Organisation
  • Georg Schütze, Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.

sprechen.

Stattfinden wird die Pressekonferenz vorm Terminal B unter dem überdachten Bereich zwischen östlicher und mittlerer Drehtür, siehe auch der rot markierte Bereich auf der Karte (zum Vergrößern klicken):

Pressekonferenz LEJ

Hintergrund / Stellungnahme kurz zusammengefasst

Die EU-Rückführungsrichtlinie verlangt, dass die Mitgliedsstaaten der Union ein „wirksames System für die Überwachung von Rückführungen“ schaffen (Art. 8 Abs. 6 Richtlinie 2008/115/EG). Wie in Düsseldorf, Hamburg oder Berlin auch, gelingt dies durch eine Abschiebungsbeobachtung. Das sächsische Staatsministerium des Inneren jedoch ist der Auffassung, dass die Flughafenseelsorge diese Aufgabe erfülle (vgl. Drs. 6/11478). Dalia Höhne, Abschiebebeobachterin am Flughafen Düsseldorf, führt in einer nun veröffentlichten Stellungnahme aus, dass „Seelsorge einen grundsätzlich anderen Auftrag hat als Abschiebungsbeobachtung. Insofern kann durch eine Person im Doppeljob kaum eine unabhängige Abschiebungsbeobachtung gewährleistet werden.“

Aufgaben der Abschiebungsbeobachtung

Abschiebebeobachter*innen sorgen für Transparenz bei Rückführungsmaßnahmen am Flughafen. Missstände werden dokumentiert, gegenüber einem Forum, besetzt mit staatlichen und nichtstaatlichen Vertreter*innen, zur Sprache gebracht und im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlicht. Abschiebeobachter*innen nehmen am Flughafen eine vermittelnde Rolle zwischen allen Beteiligten der Abschiebung ein, heißt: zwischen den betroffenen Personen, Polizist*innen, Ärzt*innen, Flugpersonal und weiteren.

Dringlichkeit einer Abschiebungsbeobachtung in Leipzig / Halle

Dass eine Abschiebungsbeobachtung dringend nötig ist, offenbart die Stellungnahme. Denn Dalia Höhne beobachtet bei Abschiebungen aus Sachsen, dass vor Ort „andere Standards zu gelten scheinen, beispielsweise im Vergleich mit Abschiebungen, die von Nordrhein-Westfalen aus organisiert werden.“ So fehlt häufig die zwingend veranlasste medizinische Begleitung bei Menschen mit Erkrankungen und/ oder Behinderungen. Zwar meint das Staatsministerium des Inneren, dass es diese gewährleiste, Höhnes Beobachtungen widersprechen dem aber. In der Stellungnahme führt sie beispielsweise den von Bon Courage e.V. und SFR e.V. im Oktober letzten Jahres veröffentlichten Fall der Familie aus Georgien an, wo Vater und Kinder von der Mutter getrennt wurden (vgl. PM vom 05.10.17), der Abschiebebeobachterin bei deren Ankunft jedoch keine Erkenntnisse über die Epilepsie des Sohnes vorlagen und eine medizinische Begleitung nicht feststellbar war. Auch im Fall von Frau P. lagen im Jahr 2017 nur unzureichende Erkenntnisse vor. Die durch die zuständige Ausländerbehörde vermutete, jedoch nicht belegte Reisefähigkeit, ist eindeutig anzuzweifeln, da Frau P. bei der Abholung am Vorabend der Abschiebung zusammengebrochen ist und danach in ein Krankenhaus gebracht werden musste.

Was bei den Sammelabschiebungen nach Georgien am 11. September und 11. Oktober 2018 vom Flughafen Leipzig / Halle geschah – Familientrennungen und Abschiebungen von Kindern mit Behinderung und Menschen mit schweren Erkrankungen (vgl. PM vom 14.09.18) – deckt sich mit Dalia Höhnes Beobachtungen. Dringend müssen die Behörden, die in Sachsen abschieben, einem Mindestmaß an Beobachtung zumindest an den Flughäfen des Landes, unterzogen werden.

Kontakt

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt | Georg Schütze | Tel.: 0345 44502521 | E-Mail: georg.schuetze@fluechtlingsrat-lsa.de

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. | Mark Gärtner | Tel.: 0351 / 33 23 55 94 | Mobil: 0157 / 566 377 02 | Mail: pr@sfrev.de



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