Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes
Am 29. Juli 2017 ist das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ in Kraft getreten. Es räumt den Ländern durch § 47 Abs. 1b AsylG die Möglichkeit ein, in der Erstaufnahme für Asylsuchende eine längere Wohnverpflichtung als die bisher vorgesehenen sechs Monate zu regeln. Um davon Gebrauch zu machen und die Wohnverpflichtung auf 18 Monate heraufzusetzen, bedarf es einer landesgesetzlichen Regelung. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes soll jetzt zur zweiten Befassung in das Kabinett eingebracht werden. Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hat nach Aufforderung dazu wie folgt Stellung genommen.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes:
Dazu auch unsere Presseerklärung zur Einigung der Regierungskoalition vom 25.06.2018: